Zweifel an Rechtmäßigkeit

OLG zweifelt an Fusion von Kabel BW und Unitymedia

Deutsche Telekom hat Beschwerde gegen Genehmigung eingelegt
Von Paulina Heinze / dpa

Logo Unitymedia KabelBW Oberlandesgericht hat Zweifel an Kabel-Fusion
Bild: Unitymedia KabelBW
Der bereits vollzogenen Fusion der TV-Kabelkonzerne Kabel Baden-Württemberg und Unitymedia droht im äußersten Fall die Rückabwicklung. Die Deutsche Telekom hatte Beschwerde gegen die Genehmigung der Fusion durch das Bundes­kartellamt eingelegt. Der zuständige Senat des Oberlandes­gerichts verhandelte den Fall heute und ließ dabei erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung erkennen. Das Urteil werde am 12. Juli verkündet, gab ein Gerichts­sprecher bekannt.

Ein Sprecher des Bundes­kartellamts sagte, man habe die Fusion seinerzeit nur unter weitreichenden markt­öffnenden Auflagen genehmigt. Sollten diese aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend sein, müsse sich das Bundes­kartellamt erneut mit der Fusion befassen.

Fusion wurde seinerzeit nur unter marktöffnenden Auflagen genehmigt

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Aus Sicht der konkurrie­renden Telekom sind die Auflagen nicht ausreichend für einen funktio­nierenden Wettbewerb. Das Kartellamt hatte Ende 2011 grünes Licht für die Übernahme von Kabel Baden-Württemberg durch den Kabelnetz­betreiber Unitymedia gegeben. Damit hält der amerikanische Eigentümer Liberty Global das Kabelnetz von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg mit derzeit knapp sieben Millionen Haushalten in der Hand.

Die Freigabe wurde mit Auflagen im lukrativen Massenmarkt, auf dem das TV-Signal über Breit­bandnetz insbesondere für Wohnungs­baugesell­schaften im Paket angeboten wird, verbunden. So durfte Unitymedia die frei empfangbaren digitalen TV-Programme in seinem Verbreitungs­gebiet - NRW und Hessen - nicht mehr verschlüsseln. Außerdem räumte das Kölner Unternehmen großen Wohnungs­baugesell­schaften Sonder­kündigungs­rechte ein und verzichtet auf sogenannte Exklusivitäts­klauseln.

Folgen für angestrebte Übernahme von Kabel Deutschland möglich

Ein Scheitern der Fusion könnte auch Folgen für die angestrebte Übernahme von Kabel Deutschland durch Liberty haben. Da der US-Kabelnetz­betreiber in Deutschland bereits Unitymedia und KabekBW geschluckt und zusammengeführt hat, dürften die deutschen Kartellwächter mögliche Gebote genau prüfen. Mittlerweile hat sich ein Bieter­wettstreit mit dem britischen Mobilfunk­anbieter Vodafone angebahnt.

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