Kündigung

teltarif hilft: Vodafone-Vertrags-Kündigung mit Hindernissen

Kabel-TV, Internet und Handy-Tarif - alles aus einer Hand und mit Rabatt: Wenn man einen Bestand­teil kündigt, sind die anderen dann wegen Wegfall der Rabatte auch hinfällig? Eine Voda­fone-Kundin benö­tigte Hilfe bei der Kündi­gung.
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Die Netz­betreiber lieben es, ihren Kunden Kombi-Tarife zu verkaufen, die möglichst aus Kabel­anschluss, TV, Internet und Handy-Tarif bestehen, um die Kunden lang­fristig an sich zu binden. Dafür gewähren sie manchmal attrak­tive Rabatte

Doch wenn dann ein Vertrags­bestand­teil gekün­digt wird, tritt das Problem auf, dass Rabatte für andere Vertrags­bestand­teile wegfallen. Kann der Kunde in diesem Fall einfach das Komplett­paket kündigen? Eine Ex-Unity­media-Kundin, die nun bei Voda­fone war, versuchte es - und stieß zunächst auf Wider­stände.

Außer­ordent­liche Kündi­gung eines Komplett­pakets

Ehemalige Unitymedia-Kabelkundin wollte Komplettpaket bei Vodafone kündigen Ehemalige Unitymedia-Kabelkundin wollte Komplettpaket bei Vodafone kündigen
Montage: teltarif.de
Im März schrieb uns die Kundin von Voda­fone:

Im Rahmen einer Vertrags­kün­digung bei der Firma Voda­fone kam es zu Unstim­mig­keiten zwischen Voda­fone und mir über Umfang und Zeit­punkt meiner Kündi­gung. Den Kunden­ser­vice der Voda­fone bezeichne ich in diesem Fall als unkon­struktiv und unfreund­lich, sodass ich alleine das Problem nicht lösen kann. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich einschalten und mir im Rahmen Ihrer Rubrik "teltarif hilft" helfen könnten, das Problem zu lösen.
Im Folgenden schil­dert die Kundin, dass sie ihren "alten" Unity­media-Vertrag, der zwischen­zeit­lich von Voda­fone über­nommen worden war, im Rahmen eines von Voda­fone einge­räumten Sonder­kün­digungs­rechts gekün­digt hat. Das Problem war, dass Voda­fone die Kündi­gung nicht als Kündi­gung des kompletten Vertrags akzep­tierte, obwohl der Kabel­anschluss als auch die Mobil­funk­ver­träge an den ursprüng­lichen Vertrag mit Unity­media geknüpft waren.

Am 10. Februar hatte Voda­fone der Kundin mitge­teilt, dass im Rahmen der Sender­umstel­lung einige Sender aus den Pay-TV-Paketen genommen werden. Ab dem 28. April 2021 sollten - wie berichtet - einzelne Sender bei dem von der Kundin genutzten PayTV-Paket "DigitalTV High­lights" entfallen und darum räumte Voda­fone der Kundin ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht zum 28. April ein. Doch nachdem die Kundin dieses wahr­genommen hatte, akzep­tiert Voda­fone ledig­lich die Kündi­gung des "3play"-Vertrages, verwei­gerte aber die gleich­zei­tige Kündi­gung des Kabel­anschlusses, den die Kundin nicht über die Miet­neben­kosten, sondern direkt an Voda­fone bezahlte. Zum Hinter­grund: Die Kundin war im Früh­jahr 2014 von einer Wohnung, in der der Kabel­anschluss Bestand­teil des Miet­ver­trags war, umge­zogen in eine Wohnung, bei der das nicht der Fall war. Weil in der neuen Wohnung kein Mehr­nut­zer­ver­trag bestand, benö­tigte sie einen sepa­raten Kabel­anschluss-Vertrag, einen soge­nannten Einzel­nut­zer­ver­trag, um ihre Produkte aus dem 3play-Vertrag weiter nutzen zu können.

Außerdem hatte die Kundin einen Mobil­funk­ver­trag "Mobil Flat Family&Friends + Surf" abge­schlossen, der in Kombi­nation mit dem Komplett­anschluss kostenlos war. Da mit Wegfall des Komplett­anschlusses auch die Vertrags­grund­lage für diese kosten­lose Zusatz­leis­tung entfiel, kündige sie den Mobil­funk­ver­trag eben­falls zum 28. April.

Streit um Kündi­gung des Basis-Kabel­anschlusses

In Reak­tion auf das Kündi­gungs­schreiben der Kundin akzep­tierte Voda­fone die Kündi­gung des "3play"-Vertrags zwar, verwei­gert aber die gleich­zei­tige Kündi­gung des Kabel­anschlusses. Doch dagegen setze sich die Kundin zur Wehr und verwies auf die dama­ligen AGB von Unity­media, in denen es hieß (Abschnitt 7.1, Absatz 3):

Ist mit dem Kunden ein Vertrags­ver­hältnis über ein Produkt geschlossen, für das der Kabel­anschluss Voraus­set­zung ist, richten sich Lauf­zeit und Kündi­gung des Kabel­anschluss­ver­trages nach der Lauf­zeit und der Kündi­gungs­mög­lich­keit des Produkts, für den der Kabel­anschluss Voraus­set­zung ist, nachdem für den Kabel­anschluss­ver­trag die Mindest­ver­trags­lauf­zeit abge­laufen ist.
Die Kundin legte bei der Kontakt­auf­nahme mit teltarif.de aller­dings dar, dass der Kabel­anschluss im Früh­jahr 2014 nur dazu­gebucht worden war, um das Multi­media­paket nutzen zu können - er gehörte damit zum Komplett­anschluss. An unsere Redak­tion schrieb die Kundin:
Für was sollte ich den Kabel­anschluss weiter buchen, ohne ihn zu nutzen? Voda­fone will mich als Kunden durch den Betriebs­über­gang von Unity­media zu Voda­fone vertrags­recht­lich deut­lich schlechter stellen als zuvor. Bisher hat Voda­fone sich auch zu meiner Kündi­gung der Telefon-Flat­rate, sowie des Mobil­funk­ver­trages nicht geäu­ßert. Es steht zu befürchten, dass Voda­fone hier ähnliche "Spiel­chen" vorhat. Das Verhalten der Firma Voda­fone sehe ich als reine Schi­kane an.

Nach Inter­ven­tion: Voda­fone akzep­tiert Kündi­gungen

Nachdem wir die ganze Sache an Voda­fone über­mit­telt hatten, wurde der Fall durch Voda­fone schritt­weise gelöst. Zunächst erhielt die Kundin von PureMobile eine Kündi­gungs­bestä­tigung darüber, dass der nun nicht mehr kosten­lose Mobil­funk­tarif zum 28. April gekün­digt wird. Zwei Tage später meldete sich auch die Kabel-Sparte von Voda­fone und bestä­tigte die Kündi­gung des Komplett­pakets zum selben Datum:

Unsere Pres­seab­tei­lung hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Leider konnte ich Sie tele­fonisch nicht errei­chen. Es tut mir leid, dass Sie unse­ret­wegen Unan­nehm­lich­keiten gehabt haben. Umso mehr freue ich mich, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Erfah­rungen und Eindrücke mit uns zu teilen. Ich habe den von Ihnen beschrie­benen Sach­ver­halt einge­hend geprüft und möchte Ihnen folgendes mitteilen: [...] Das 3play kann nicht ohne den Kabel­anschluss bestehen, jedoch ist der Kabel­anschluss umge­kehrt nicht vom 3play abhängig. Der Kabel­anschluss-Vertrag ist quasi eine Grund­ver­sor­gung und daher nicht Bestand­teil des 3play-Vertrages. [...]

Um Ihnen nun abschlie­ßend eine gute Lösung anzu­bieten, habe ich im Rahmen einer Kulanz ohne Aner­ken­nung einer Rechts­pflicht den Kabel­anschluss-Vertrag zeit­gleich zum Kündi­gungs­termin Ihres 3play-Vertrages zum 28.04.2021 beendet. Das gilt auch für Ihren Mobil­funk-Vertrag.

Inhalt­lich gleich­lau­tend teilte eine Spre­cherin von Voda­fone dieses Ergebnis auch unserer Redak­tion mit. Bei uns bedankte sich die Kundin wie folgt:
Vielen Dank für Ihre Nach­richt. Nach einem Tag hatte ich die Bestä­tigung der Kündi­gung [...]. Ich bin schon sehr glück­lich über die Unter­stüt­zung von teltarif.de! [...] Scheint eine gute Lösung für mich zu sein. Dafür möchte ich mich bei Ihnen und bei teltarif.de bedanken.
In drei Jahren wird bei vielen Mietern jemand an der Tür klin­geln und ihnen Fern­sehen anbieten, obwohl bislang mit dem TV-Anschluss alles in Ordnung war. Die Novelle des TKG hat die Voraus­set­zungen für die TV-Versor­gung verän­dert, weshalb mit vielen Mietern neu über den bestehenden Kabel-Anschluss verhan­delt werden muss.

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