US-Kartellbehörde stellt Verfahren gegen Google ein
US-Wettbewerbshüter stoppen
Untersuchung gegen Google
Bild: dpa
Das US-Wettbewerbsverfahren gegen Google ist nun
eingestellt worden. Es hätten sich keine schwerwiegenden Anhaltspunkte für
eine Klage gegen den Suchmaschinengiganten ergeben, teilte die
US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) in Washington
mit. Die Behörde war seit gut anderthalb Jahren Beschwerden nachgegangen,
wonach Google bei seinen Suchergebnissen eigene Angebote jenen der
Konkurrenz vorziehe. Die Anpassungen bei den Suchanfragen im Internet seien
gerechtfertigt, stellte die Behörde nun fest. Bereits im Dezember vergangenen Jahres zeichnete sich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ab.
Der Suchmaschinenbetreiber verpflichtete sich im Gegenzug zu Zugeständnissen. So muss das US-Unternehmen Konkurrenten gegen Gebühr Zugang zu wichtigen Patenten gewähren. Dazu gehören Technologien im Bereich Smartphones und Tablet-Computern, die der Konzern 2012 von Motorola erworben hatte. Hier hatte Google teilweise seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, urteilten die Wettbewerbshüter.
Die neue Regelung verhindert nun, dass Google rechtlich gegen Konkurrenten vorgehen kann, wenn diese entsprechende Patente nutzen. Zuletzt lieferten sich Technologiekonzerne wie Apple und Samsung erbitterte Patentstreitigkeiten.
Sieg für Google
US-Wettbewerbshüter stoppen
Untersuchung gegen Google
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Außerdem muss Google Werbetreibenden mehr Freiheiten einräumen. Diese können
nun Kampagnen mit anderen Webseitenbetreibern koordinieren. Der
Internetriese sicherte darüber hinaus zu, Maßnahmen einzuleiten, um nicht
unberechtigt Inhalte von Webseiten von Konkurrenten abzugreifen.
Die "New York Times" wertete die Entscheidung der Kartellbehörde als großen
Sieg für Google. Softwarehersteller Microsoft und andere Technologiekonzerne
hatten das Verfahren gegen Google mit angestoßen.
Google habe sich Rivalen gegenüber teils aggressiv verhalten, stellten die Wettbewerbshüter fest. Allerdings sei es Aufgabe der FTC, den Wettbewerb zu schützen, nicht individuelle Wettbewerber, sagte eine externe Beraterin, Beth Wilkinson. Im Firmenblog begrüßte der Leiter der Rechtsabteilung von Google, David Drummond, den Entschluss der Behörde: "Das Fazit ist klar: Googles Dienste sind gut für den Nutzer und gut für den Wettbewerb."
EU-Kommission kritisiert "Missbrauch von Marktmacht"
Offen ist allerdings noch ein Verfahren der EU-Kommission gegen Google. Brüssel wirft dem Konzern "Missbrauch von Marktmacht" vor und mahnt deshalb eine Änderung seiner Geschäftspraktiken an. Dem Unternehmen wurde eine Frist bis Januar gesetzt, um Bedenken auszuräumen. Bis dahin müsse die Firma detaillierte Kompromissvorschläge unterbreiten, forderte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia im vergangenen Monat in Brüssel nach einem Treffen mit Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt. Nach Ansicht der Kommission benachteiligt das Unternehmen unter anderem konkurrierende Firmen bei der Anzeige von Suchergebnissen und nutzt die Inhalte anderer Suchanbieter ungefragt für eigene Zwecke. "Seit Aufnahme unserer vorläufigen Gespräche im Juli haben wir unsere Meinungsverschiedenheiten deutlich reduziert", sagte Almunia. Mit einer einvernehmlichen Lösung könnte Google mögliche Geldstrafen durch die EU-Wettbewerbshüter abwenden.