Themenspezial: Verbraucher & Service Recht auf Vergessen

Nennung von Antragstellern: Google verteidigt Vorgehen bei Löschung von Links

Googles Vorgehen beim Löschen von Einträgen wird von Datenschützern kritisiert. Denn das Unternehmen informiert die Urheber über die Löschung von Links. Dadurch wurden mehrere Personen in den vergangenen Wochen öffentlich genannt. Der Konzern verteidigt sein Vorgehen jedoch.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Nennung von Antragstellern: Google verteidigt Vorgehen bei Löschung von Links Google verteidigt Vorgehen bei Löschung von Links
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Als Google Mitte Mai per Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu verpflichtet wurde, auf Antrag Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten zu prüfen und diese in bestimmten Fällen auch aus seiner Ergebnisliste zu streichen, gingen allein am ersten Tag, ab dem das Löschen von Einträgen beantragt werden konnte, über 12 000 Anträge bei dem Internet-Konzern ein. Bis Mitte Juli hat sich die Zahl der Löschanträge laut Google auf 91 000 erhöht - 328 000 Links sollen insgesamt betroffen sein. Doch das Vorgehen von Google beim Löschen von Einträgen wird von Datenschützern kritisiert. Denn das Unternehmen informiert die Urheber wie beispielsweise Medien über die Löschung der Links. Dadurch wurden mehrere Personen, die Links aus den Google-Ergebnissen entfernen ließen, in den vergangenen Wochen öffentlich genannt.

Gut die Hälfte der Löschanträge werden erfüllt

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Google hat die umstrittene Benachrichtigung der Website-Betreiber bei der Löschung von Links aus der Vergangenheit von Europäern verteidigt. Das solle unter anderem helfen, ungerechtfertigte Anfragen herauszufiltern, erklärte Google in einer Antwort an europäische Datenschützer, die unter anderem das Wall Street Journal (WSJ) veröffentlichte. Google brauche für dieses Vorgehen keine zusätzliche rechtliche Grundlage, argumentierte der Internet-Konzern.

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof können Europas Bürger Google erstmals dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Die Informationen selbst müssen dabei von den Urhebern nicht entfernt werden. Nur die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr in der Google-Suche auf. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen.

Bislang hat Google gut die Hälfte der Anträge zur Löschung von Suchergebnissen aus ihrer Vergangenheit erfüllt, wir berichteten. Im Vergleich dazu gibt der Internet-Konzern an, etwa 30 Prozent der Anfragen abgelehnt zu haben. Bei etwa 15 Prozent der Anträge seien die Antragsteller laut Google aufgefordert worden, zusätzliche Informationen bereitzustellen, um zu überprüfen, ob das Recht auf Vergessen hier ebenfalls eingesetzt werden kann.

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