Themenspezial: Verbraucher & Service Recht auf Vergessen

Google genehmigt bei jedem zweiten das Recht auf Vergessen

Nicht jede Anfrage (30 Prozent) zum Recht auf Vergessen wird von Google positiv beantwortet. Dennoch ist es jeder zweite Löschantrag, den der Suchmaschinenriese genehmigt. Lesen Sie dazu mehr in unserer News.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Viele Verbraucher und Unternehmen machen von dem Recht auf Vergessen Gebrauch Viele Verbraucher und Unternehmen machen von dem Recht auf Vergessen Gebrauch
Bild: dpa
Google erfüllt gut die Hälfte der Anträge von Europäern zur Löschung von Such­ergebnis­sen aus ihrer Ver­gangen­heit. Etwa 30 Prozent der Anfragen seien dagegen abgelehnt worden, sagte ein Google-Sprecher der dpa und bestätigte damit entsprechende Medien­berichte, beispielsweise des Wall Street Journals [Link entfernt] . In rund 15 Prozent der Fälle habe man die Internet-Nutzer um zusätzliche Informationen gebeten, um zu überprüfen, ob das Recht auf Vergessen hier ebenfalls eingesetzt werden kann.

Verbraucher nutzen Möglichkeit zum Löschen

Google erhielt nach eigenen Angaben bis Mitte Juli insgesamt 91 000 Anträge zur Entfernung von 328 000 Links aus Suchergebnissen. Der Internet-Konzern macht keine Angaben dazu, wie viele der Anträge bereits abgearbeitet wurden. Google nannte die neuen Zahlen zum Stichtag 18. Juli am Donnerstag bei einem Treffen mit europäischen Daten­schützern in Brüssel. Bereits am ersten Tag, ab dem das Löschen von Einträgen beantragt werden konnte, gingen bei dem Such­maschinen­riesen über 12 000 Anträge ein. Die Zahlen verdeutlichen, wie viel Wert einige Unternehmen und Verbraucher darauf legen, was über sie im Internet zu finden ist.

Viele Verbraucher und Unternehmen machen von dem Recht auf Vergessen Gebrauch Viele Verbraucher und Unternehmen machen von dem Recht auf Vergessen Gebrauch
Bild: dpa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Die Informationen selbst müssen von den Urhebern nicht entfernt werden. Nur die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr in der Google-Suche auf. Google schaltete Ende Mai ein Online-Formular frei, über das man die Löschung der Links beantragen kann. Auch für Microsofts Suchmaschine Bing gibt es inzwischen ein Löschformular. Googles Offenlegung der Zahlen könnte auch die Spannungen mit Datenschützern beruhigen.

Aus dem Lager der Datenschützer gab es zuletzt Kritik daran, wie Google das Urteil umsetzt. Sie stoßen sich zum einen daran, dass der Internet-Konzern die Urheber, etwa Medien, über die Löschung der Links informiert. Dadurch wurden mehrere Personen, die Links aus den Google-Ergebnissen entfernen ließen, in den vergangenen Wochen öffentlich genannt. Google will an dem Vorgehen festhalten, weil dies aus Sicht des Konzerns einer Balance zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an Informationen hilft.

Zudem fordern Datenschützer, dass die Suchergebnisse nicht nur auf europäischen Google-Seiten, sondern auch bei Google.com angepasst werden. Google sieht sich dazu von dem EuGH-Urteil nicht verpflichtet.

Mehr zum Thema Google Suchmaschine