Datenschutz

Friedrich: "Recht auf Vergessen" darf nicht absolut gelten

Politiker begrüßt jedoch die Neuregelung des EU-Datenschutzes
Von Rita Deutschbein

Friedrich: Recht auf Vergessen darf jedoch nicht absolut gelten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
Bild:dpa
In ihrem Bestreben nach schärferen Datenschutzregeln hat sich EU-Kommissarin Viviane Reding im Januar für das "Recht auf Vergessen" ausgesprochen. Als Teil der Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts sollen Nutzer die Möglichkeit bekommen, eine einmal erteilte Erlaubnis zur Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten zurückzuziehen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich begrüßt die beabsichtigte generelle Neuregelung des EU-Datenschutzes, plädiert jedoch für einen differenzierten Umgang mit ins Internet gestellten persönlichen Informationen. Das besagte "Recht auf Vergessen" könne nicht uneingeschränkt gelten, da sonst die Möglichkeit geschaffen werde, "Geschichte auszulöschen". "Wer sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann nicht ein 'Recht auf Vergessen' geltend machen," so Friedrich in einem Gastbeitrag für Spiegel Online.

Friedrich: Recht auf Vergessen darf jedoch nicht absolut gelten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
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Zur Veranschaulichung führt der Politiker den Vergleich von privaten Äußerungen über digitale Kanäle mit analogen Liebesbriefen an: "Auch nach Erkalten der heißen Liebe gibt es kein Recht, den Brief zurückzuverlangen. So etwas wie Eigentumsrechte an seiner Liebesbekundung hat der Absender nicht." In einem Punkt sich sich Friedrich und Reding allerdings einig: Es gibt Informationen, die vertraulich und persönlich gedacht sind, aber vom Empfänger möglicherweise im Netz veröffentlicht werden. Bei diesen Veröffentlichungen sei der Wunsch nach Tilgung berechtigt.

Eine allgemeine rechtliche Lösung hält Friedrich jedoch für überzogen. Sie könnten "zu Widersprüchen mit bewährten Prinzipien der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit führen oder sich letztlich auch technisch gar nicht umsetzen lassen". Dennoch sieht auch er dringenden Bedarf an einer Reform der bestehenden Datenschutzregeln. Gefragt sei aber "eine Kombination aus Pragmatismus und klarer Ordnung. Die neuen Regelungen müssen daher wohl durchdacht und zukunftsoffen sein".

Reding: "Persönliche Daten gehören der Person"

Anstoß an die laufende Debatte gaben die bereits 1995 formulierten Datenschutzregeln, die noch heute Anwendung finden. Im Zeitalter des digitalen Wandels und der enormen Internet-Präsenz sei dies nicht mehr zeitgemäß. EU-Kommissarin Viviane Reding schlug daher neue Regelungen für Unternehmen, Polizei und andere Behörden vor. Besonders ins Visier nimmt Reding auch Soziale Netzwerke wie Facebook. Geschäftsbedingungen müssten für alle klar verständlich formuliert und die Zustimmung zur Datenverarbeitung ausdrücklich erteilt werden. Zudem sollten Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben Auskunft über gespeicherte Daten zu ihrer Person zu erhalten und diese auf Wunsch löschen zu lassen. "Persönliche Daten gehören der Person", so Reding.

Allerdings räumt die EU-Kommissarin auch ein Auslegungsrecht ein. Das Recht auf Datenschutz müsse in einzelnen Fällen abgewogen werden, mit dem Wunsch der Gesellschaft nach Schutz, sagte Reding. "Kein Recht ist absolut."

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