Google: "Lösch-Beirat" uneinig über "Recht auf Vergessen"
Lösch-Beirat von Google uneinig über Recht auf Vergessen.
Bild: google.com
Die Experten im "Lösch-Beirat" des Internet-Konzerns
Google haben sich nicht auf eine einheitliche Linie zum
Recht auf Vergessenwerden einigen können.
Das geht aus dem Bericht des
Komitees hervor, der heute von Google veröffentlicht wurde. Zwar
konnte sich die Mehrheit des Gremiums auf einen Katalog von Kriterien
verständigen, den Google beim Unterdrücken von Links zu falschen oder
kompromittierenden Inhalten in Web über betroffene Personen anwenden
soll. Das prominenteste Mitglied des achtköpfigen Beirats,
Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, protestierte hingegen gegen jeden
Versuch, unerwünschte Links in den Ergebnissen einer Google-Suche zu
unterdrücken.
Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google aus ihren Ergebnisseiten Links zu Inhalten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.
Wales forderte, das Europäische Parlament müsse umgehend die rechtliche Grundlage ändern, um die freie Meinungsäußerung zu schützen und eine angemessene gerichtliche Kontrolle des vom EuGH ausgesprochenen Löschanspruchs zu ermöglichen. "Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Empfehlungen an Google in diesem Bericht zutiefst fehlerhaft, weil das Gesetz selbst zutiefst fehlerhaft ist."
Individuelle Bewertung
Lösch-Beirat von Google uneinig über Recht auf Vergessen.
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Die Mehrheit der Experten plädierte dafür, anhand des
Kriterienkatalogs jeden Antrag individuell zu bewerten. Uneins waren
sich die Mitglieder des Gremiums in der Frage, ob Löschanträge von
Bürgern regional begrenzt gelten sollten. Die Mehrheit des Beirats
befürwortete die Praxis von Google, das Unterdrücken der Links auf
die nationalen Angebote - also beispielsweise google.de oder
google.es - zu beschränken. Die ehemalige Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich in ihrem
persönlichem Votum hingegen dafür aus, die Fundstellen aus allen
Google-Angeboten weltweit zu tilgen. "Wenn ich bei der Google-Suche
in Europa über google.com die Artikel wiederfinde, auf die sich der
Löschungsanspruch bezieht, wird der Anspruch umgangen", erklärte sie.
Die Mehrheit der Experten betonte in dem Bericht, mit dem EuGH-Urteil sei kein Recht auf Vergessen geschaffen worden: Google sei nicht verpflichtet worden, "zu vergessen", sondern Links aus Suchergebnissen zu entfernen, deren Ergebnisse "inadäquat, irrelevant oder nicht mehr relevant oder exzessiv" seien. Google könne dabei nicht zum Entfernen der Links gezwungen werde, wenn es ein öffentliches Interesse an diesen Informationen gebe.
Dem Beirat gehörten neben Wales und Leutheusser-Schnarrenberger auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit Frank La Rue an. An den Beratungen von August bis September 2014 in sieben europäischen Hauptstädten waren weitere Juristen, Datenschützer und Netzexperten aus mehreren europäischen Staaten beteiligt. In Berlin hatte Google-Verwaltungsratschef Eric Schmid die Runde moderiert.