Formular

Google setzt EuGH-Urteil zur Link-Löschung um (Update)

Google reagiert auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und hat ein Verfahren für Löschanträge vorgestellt: Der Suchmaschinengigant hat jetzt ein Formular für Löschanträge freigeschaltet. Der Konzern filtert die Ergebnisse jedoch nur in den EU-Versionen.
Von Ralf Trautmann / Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Google setzt EuGH-Urteil zur Link-Löschung um Google setzt EuGH-Urteil zur Link-Löschung um
Bild: Google
Gut zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet hat Google sein Verfahren für Löschanträge vorgestellt. Der Konzern schaltete heute ein Formular frei, mit dem man die Entfernung von Suchergebnissen verlangen kann.

Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hieß es.

Update, 12:13 Uhr: Nur EU-Versionen von Google betroffen

Das Online-Magazin SearchEngineLand hat aus Google-Kreisen inzwischen weitere Details erhalten, wie künftig mit ausgeblendeten URLs umgegangen wird. Demnach werden Suchergebnisse nur in den EU-Versionen der Suchmaschine ausgeblendet. Wer über die amerikanische Seite von Google sucht, wird ungefilterte Ergebnisse erhalten. Der Aufruf ist auch innerhalb Europas möglich. Google werde außerdem in der gefilterten Ergebnisliste darauf hinweisen, dass einzelne URLs ausgeblendet wurden. Aufgrund dieser Maßnahme dürfte es Suchenden nicht schwer fallen zu erkennen, dass ein missliebiges Ergebnis existiert - die Suche mit alternativen Suchmaschinen könnte dann zum Erfolg führen, da die Webseiten selber ja noch erreichbar sind. Wer bereits einen Antrag auf Löschung einer URL eingereicht hat, wird diesen möglicherweise erneut stellen müssen, da bisherige Anträge möglicherweise den formalen Kriterien nicht entsprechen. (Ende Update)

EuGH: Google muss Links löschen

Google setzt EuGH-Urteil zur Link-Löschung um Google setzt EuGH-Urteil zur Link-Löschung um
Bild: Google
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei natürlich auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

Ausnahmen sind nur bei Personen des öffentlichen Lebens erlaubt. Experten erwarten, dass Google nun eine Flut von Löschanträgen erhalten wird. Der Suchmaschinen-Gigant zeigte sich nach der Entscheidung erwartungsgemäß enttäuscht. Das Unternehmen hatte argumentiert, es könne nicht einmal zwischen personenbezogenen und anderen Einträgen unterscheiden.

Im März hatte das EU-Parlament die Änderung des Datenschutzrechtes beschlossen, in dem auch das sogenannte "Recht auf Vergessen" geregelt wird. Künftig soll es EU-Bürgern möglich sein, ihre persönlichen Daten löschen zu lassen. Außerdem müssen Nutzer innerhalb von 72 Stunden über Datenschutzpannen informiert werden, wobei es dabei keine ungerechtfertigten Verzögerungen geben darf. Für Verstöße legte das EU-Parlament Geldbußen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro beziehungsweise fünf Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens fest. Hierbei wird jeweils der größere Betrag als Strafe verwendet.

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