Vergessen

Google: Am ersten Tag 12 000 Löschanträge für Suchergebnis-Links

Bereits am ersten Tag nach der Umsetzung der EuGH-Vorgaben sind bei Google 12 000 Löscheinträge für Suchergebnis-Links eingegangen. Die Informationen hinter den Links bleiben allerdings im Internet verfügbar.
Von dpa / Marie-Anne Winter

Recht auf Vergessenwerden: Bereits 12 000 Löschanträge am ersten Tag. Recht auf Vergessenwerden: Bereits 12 000 Löschanträge am ersten Tag.
Recht auf Vergessenwerden: Bereits 12 000 Löschanträge am ersten Tag.
Bei Google sind am ersten Tag rund 12 000 Anträge europäischer Bürger auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen. Das teilte der Internet-Konzern unter anderem der Finanznachrichtenagentur Bloomberg mit. Google hatte gestern Morgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet ein entsprechendes Formular freigeschaltet.

Recht auf Vergessenwerden: Bereits 12 000 Löschanträge am ersten Tag. Recht auf Vergessenwerden: Bereits 12 000 Löschanträge am ersten Tag.
Recht auf Vergessenwerden: Bereits 12 000 Löschanträge am ersten Tag.
Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte er. Nun heißt es auf der Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei."

Der EuGH hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

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