Reaktion auf EuGH-Urteil: Google entwickelt Verfahren für Löschanträge
Reaktion auf EuGH-Urteil: Google entwickelt Verfahren für Löschanträge
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Nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet (Rechtssache C-131/12) will Google in
einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen. "Die
Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht
zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind", sagte
ein Google-Sprecher heute der dpa. Die Nutzer sollen
informiert werden, sobald ein praktikabler Mechanismus entwickelt
werde. "Dies kann mehrere Wochen dauern."
Reaktion auf EuGH-Urteil: Google entwickelt Verfahren für Löschanträge
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Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, Europas Bürger können Google
dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer
Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google muss laut dem Urteil die
Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn seit der Veröffentlichung
der Informationen Jahre verstrichen sind oder die Informationen nicht
mehr ihrem ursprünglichen Zweck entsprechen und diese nun das Recht auf Privatsphäre
und Datenschutz einer Person verletzen. Nach Meinung des Gerichts haben betroffene
Bürger einen einklagbaren Anspruch auf Löschung. Sollte Google diesem nicht nachkommen,
steht es den Betroffenen frei, sich an die Datenschutzbehörden zu wenden. Personen des
öffentlichen Lebens, bei denen es ein besonderes Interesse gibt,
wurden vom Europäischen Gerichtshof aber explizit aus der Entscheidung ausgeschlossen.
Erste Löschanträge gehen bereits ein
Nach Einschätzung von Branchenexperten gehen bei Google seit dem Urteil verschiedene Löschanträge ein. Laut einem BBC-Bericht fordert zum Beispiel ein ehemaliger Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, Links zu einem Artikel über sein Verhalten in einem Amt zu entfernen. Ebenso habe ein Mann, der wegen Besitzes von Bildern von Kindesmisshandlung verurteilt worden war, verlangt, Verlinkungen zu Seiten über das Urteil zu löschen. Und ein Arzt fordere, dass aus Suchergebnissen negative Bewertungen von Patienten entfernt werden, berichtete der britische Sender. Google macht keine Angaben, wie auf diese Anträge reagiert wird.
Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen darauf, wie Google mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehe, betonte der Sprecher des Internet-Konzerns. In einer ersten Reaktion hatte Google das EuGH-Urteil als "enttäuschend" kommentiert. Bei der Aktionärsversammlung von Google am späten Mittwoch kritisierte Verwaltungsratschef Eric Schmidt, das Gericht habe ein falsches Verhältnis zwischen "dem Recht auf Vergessenwerden und dem Recht, zu wissen" gewählt. Chefjustiziar David Drummond fügte hinzu, das Urteil habe nicht ausreichend die Folgen für das Recht auf freie Meinungsäußerung berücksichtigt.
Während viele europäische Politiker das Urteil als Sieg für den Datenschutz begrüßten, fiel das Urteil der Online-Branche durchweg kritisch aus. Die Internet-Unternehmen bemängelten unter anderem, dass öffentlich verfügbare Inhalte unter Umständen schwerer auffindbar gemacht werden müssten.