Glasfaser

Neues Glasfasernetz der Telekom wird ex post reguliert (Update)

Bundesnetzagentur wird ausgehandelte Zugangspreise prüfen
Von Björn Brodersen mit Material von dapd und dpa

Neues Glasfasernetz der Telekom wird ex ante reguliert Glasfasernetz der Telekom
Bild: Telekom
Das geplante superschnelle Glasfasernetz der Telekom könnte möglicherweise durch die Bundesnetzagentur reguliert werden. Die Telekom habe sich verpflichtet, ihr noch auszulegendes Glasfasernetz für Wettbewerber zu öffnen, berichtet heute vorab die Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter Berufung auf den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Sobald die Telekom damit beginnt, eigene Glasfaser-Anschlüsse könnten dann auch Konkurrenten über die Telekom-Leitungen hochauflösendes Fernsehen und andere Breitband-Dienste anbieten. Die Preise für den Zugang zum Glasfasernetz kann die Telekom mit den interessierten Wettbewerbern zunächst frei aushandeln, diese müssen dann aber zur Prüfung der Bundesnetzagentur vorgelegt werden. Neues Glasfasernetz der Telekom wird ex ante reguliert Glasfasernetz der Telekom
Bild: Telekom

"Die Netzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch vorzubeugen und im Zweifelsfall faire Konditionen durchzusetzen", sagte Kurth der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Die Telekom erklärte auf Nachfrage uns gegenüber, entscheidend sei, dass es eine Ex-post- und keine Ex-ante-Regulierung der Preise gebe, die erhobenen Kosten also nicht etwa vorab zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden müssten. Das lasse der Telekom Spielraum für die Gestaltung von Preis- und Risikoteilungsmodellen, sagte ein Sprecher des Konzerns. Ohnehin hätte sich die Branche bereits freiwillig auf den Vorrang einer freiwilligen Einigung für die Zugangsmodalitäten zu den Netzen vor einer Regulierung geeinigt.

Bei der Regulierung des Highspeed-Netzes geht es nicht um das bis zu 50 MBit/s im Downstream schnelle VDSL-Netz, das die Telekom in ausgewählten Städten anbietet. Vielmehr betrifft die Entscheidung der Bundesnetzagentur die noch auszulegenden Breitbandnetze auf FTTH- oder FTTB-Basis. Nach einem ersten Test von FTTH in Dresden-Striesen baut die Telekom nun in Hennigsdorf bei Berlin und in Braunschweig neue Glasfasernetze. Die Telekom will bis zum Jahr 2012 zehn Prozent der deutschen Haushalte direkt an solche Glasfaserleitungen anschließen und dabei Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s ermöglichen. Ob die Telekom künftig auch auf die FTTB-Technologie setzen werde, hänge von den Ergebnissen der Pilotprojekte in Dresden und Hennigsdorf ab, erklärte der Telekom-Sprecher uns gegenüber.

Die Telekom hatte gehofft, ihre Milliarden-Investitionen der Regulierung entziehen zu können. Unternehmen wie NetCologne und M-net betreiben hierzulande schon kleinere Glasfasernetze. Bislang liegt die FTTH-Durchdringung in Deutschland mit etwa einem Prozent aller Haushalte noch sehr niedrig. In anderen Ländern haben Versorger und konkurrierende Telekommunikationsunternehmen dafür gesorgt, dass dort teilweise bereits eine FTTH-Durchdringung von bis zu 20 Prozent erreicht worden ist.

Update: Bisherige Regulierung für Kupfer-TAL läuft weiter

Für die klassische Kupfer-TAL sieht der vorgelegte Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur die Fortsetzung der bisherigen Regulierung vor. Danach bleibt die Telekom zur Zugangsgewährung zu ihren TAL, zur Kollokation, zur Zugangsgewährung in ihre Multifunktionsgehäuse und zu ihren Kabelleerrohren, zur Nichtdiskriminierung und zur Vorlage der abgeschlossenen TAL-Verträge bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Die Entgelte für die Zugangsgewährung muss sie sich auch künftig von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen.

Wie berichtet hat die Telekom ihren Antrag für das ab April geltende TAL-Entgelt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits eingereicht. Die monatliche Gebühr für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - auch letzte Meile genannt -, die die Telekom ihren Wettbewerbern für die Leitung von der Vermittlungsstelle bis zum Kunden berechnet, soll nach dem Willen des Bonner Konzerns von bislang 10,20 Euro auf 12,90 Euro steigen.

Der Entwurf einer entsprechenden Regulierungsverfügung wurde laut Bundesnetzagentur der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt. Die EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, binnen eines Monats Stellung zu dem von der Bundesnetzagentur vorgelegten Entscheidungsentwurf zu nehmen. Die endgültige Regulierungsverfügung kann daher voraussichtlich Ende kommenden Monats oder Anfang März ergehen.

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