Abgewatscht

Missbrauch: Bundesverfassungsgericht "watscht" Telekom ab

Richter rügen "sinnentleerte" Verfassungsbeschwerde des Bonner Ex-Monopolisten
Von Marc Kessler

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Der Erste Senat
des Bundesverfassungsgerichts
Foto: Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Telekom AG gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückgewiesen und den Bonner Ex-Monopolisten dabei kräftig abgewatscht. Die Verfassungsbeschwerde der Telekom sei Missbrauch, befanden die Richter - und fanden in ihrem Zurückweisungsbeschluss ungewöhnlich klare Worte.

Der Hintergrund: Die Telekom war 2007 vom Oberlandesgericht Düsseldorf in einem von mehreren Verfahren dazu verurteilt worden, rund 4,25 Millionen Euro - zuzüglich Zinsen - an den Auskunftsdienstleister telegate zu zahlen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Der Erste Senat
des Bundesverfassungsgerichts
Foto: Bundesverfassungsgericht
Grund dafür waren überhöhte Kosten, die die Telekom für die Überlassung von Teilnehmerdaten berechnet hatte. Da das OLG Düsseldorf in dem Fall keine Berufung mehr zugelassen hatte (der Fall war bereits über das Landgericht und das Oberlandesgericht zum Bundesgerichtshof gegangen, der den Fall zurück an das OLG deligierte, das die Telekom schließlich erneut zur Zahlung verurteilte), erhob sie Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Diese verwarf das oberste Gericht jedoch.

Bundesverfassungsgericht: "Sinnentleerte Inanspruchnahme" durch die Telekom

Nun fuhr die Telekom schwere Geschütze auf und erhob Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Dazu reichte das Unternehmen eine 330 Seiten umfassende Beschwerdeschrift ein. Diese war jedoch, glaubt man den Richtern des Verfassungsgerichts, inhaltlich wenig sinnvoll und bestand im wesentlich aus sich wiederholenden Argumenten. Die Richter (2. Kammer des Ersten Senats) in ihrem Zurückweisungsbescheid vom 29. Juni, der nun öffentlich wurde, wörtlich:

"Die völlig ausufernde Verfassungsbeschwerde genügt in weiten Teilen offensichtlich nicht den Anforderungen an eine substantiierte Begründung. Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift - einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten - haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem duch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann."

Telekom kommt mit geringer Geldbuße davon

Erstaunlich milde fiel aber die von den Richtern verhängte Missbrauchsgebühr aus: Die Telekom kommt mit einer Geldbuße von lediglich 500 Euro davon - abschrecken wird sie das vor künftigen Verfassungsbeschwerden wohl kaum. Vielleicht sollte man sich in Bonn des alten Horaz-Zitats erinnern: "Bis repetitia non placet" (Wiederholungen gefallen nicht) - das gilt wohl auch für Richter.

Weitere Artikel zur aktuellen Situation der Deutschen Telekom