Umgangsregeln

Soziales Netzwerk vom Kind zeigen lassen: Regeln vereinbaren

Vereinbarungen mit dem Kind treffen statt Verbote aussprechen
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Damit Eltern wissen, was ihr Kind im Netz treibt, sollten sie sich soziale Netzwerke wie schülerVZ von ihm zeigen lassen. Was gefällt ihm an dem Angebot? Statt generelle Verbote auszusprechen, sei es ratsam, mit dem Kind Vereinbarungen zur Nutzung zu treffen. Darauf weist der Verein Internet-ABC in Düsseldorf hin.

An erster Stelle stehe ein kritischer Blick auf die Seite: Wichtig sei zum Beispiel, dass der Nutzer einstellen kann, wer sein Profil und seine Fotos zu Gesicht bekommt. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zeige, ob die Daten der Nutzer an Dritte verkauft werden dürfen. Das sollte keinesfalls möglich sein.

Der Jugendliche sollte grundsätzlich sparsam mit seinen Daten sein. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern und Passwörter gilt es geheim zu halten, rät der Verein, dem zwölf Landesmedienanstalten angehören. Auch wenn der Betreiber dazu aufruft, den vollständigen Namen anzugeben, sollte nur ein Pseudonym verwendet werden.

Kategorien im Profil könnten leerbleiben, raten die Experten. Der Zugriff auf das Profil sollte möglichst nur Freunden gewährt werden. Und gibt es im Bekanntenkreis ein Online-Album, in das private Fotos geladen werden, wird der Zugriff besser auf diese Freunde beschränkt. Diese und weitere Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken hat der Verein Internet-ABC in einem Newsletter zusammengestellt. Er kann kostenlos im Internet heruntergeladen [Link entfernt] werden.

Drei große deutsche Communitys hatten sich erst diese Woche zu einem Verhaltenskodex verpflichtet.

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