Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschutz

Gesichter-Suchmaschinen: Darum rechtlich bedenklich

Bei einer Fahn­dung könnten sie äußerst hilf­reich sein. Gesichter-Such­maschinen spucken zu einem Foto im Ideal­fall weitere nütz­liche Bilder aus. Recht­lich bewegen sie sich aller­dings auf dünnem Eis.
Von dpa /

Der in Berlin verhaf­teten früheren RAF-Terro­ristin Daniela Klette sind Podcast-Jour­nalisten wohl bereits Ende vergan­genen Jahres auf die Spur gekommen, mit Hilfe einer soge­nannten Gesichter-Such­maschine. Was sind das eigent­lich für Compu­ter­pro­gramme, was können sie - und was ist über­haupt erlaubt?

Einer von mehreren im Netz verfüg­baren Anbie­tern nennt sich Pimeyes. Der Dienst hat Hunderte Millionen Gesichter in einer Daten­bank erfasst. Wenn ein Bild hoch­geladen wird, vergleicht das System Gesicht und Gesichts­züge mit den gespei­cherten Aufnahmen. Das kann auch mit einem Foto funk­tio­nieren, das eine früher jüngere Person mit aktu­elleren Fotos abgleicht. Gesichtserkennungs-Software ist im Visier von Behörden (Symbolbild) Gesichtserkennungs-Software ist im Visier von Behörden (Symbolbild)
Bild. Image licensed by Ingram Image
Etwa­igen Daten­schutz­pro­blemen möchte der Dienst selbst einen Riegel vorschieben: Beim Hoch­laden von Bild­mate­rial verlangt Pimeyes Zustim­mungen. Der Nutzer soll "über 18 Jahre alt" sein. Auch die allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen, wonach "nur Ihr persön­liches Foto zur Verfü­gung" gestellt werden soll, müssen akzep­tiert werden. Dieses "Foto von meinem Gesicht" soll bei künf­tigen Such­anfragen verwendet werden dürfen. Wenn das Foto von einer "dritten Person" stamme, verweist der Dienst auf die "geltenden Rechts­normen", um juris­tisch den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Daten­schutz­experten kriti­sieren Gesichter-Such­maschinen

Dienste wie Pimeyes geraten immer wieder ins Visier von Daten­schutz­experten und Behörden. Recht­lich bewegen sich diese Such­maschinen schon heute auf dünnem Eis. Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung der EU verbietet es bereits, biome­tri­sche Daten ohne expli­zite Einwil­ligung der betrof­fenen Personen zu verar­beiten.

Auf Landes­ebene gibt es konkre­tere Vorstöße: Der baden-würt­tem­ber­gische Daten­schutz­beauf­tragte hat ein Verfahren gegen den Anbieter einge­leitet. Die EU beab­sich­tigt Gesichter-Such­maschinen deut­lich einzu­schränken und bestimmte Funk­tionen ganz zu verbieten. Verhin­dert werden soll etwa "das unge­zielte Auslesen von Gesichts­bil­dern aus dem Internet oder aus Video­über­wachungs­anlagen zur Erstel­lung von Gesichts­erken­nungs­daten­banken".

Wohl auch deshalb verlegten die Betreiber der ursprüng­lich polni­schen Seite Pimeyes immer wieder ihren Firmen­sitz. Zuerst verließen sie die EU in Rich­tung Seychellen, mitt­ler­weile wird im Impressum Belize ange­geben.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Neue KI-Soft­ware erkennt sofort, wenn sie getestet wird.

Mehr zum Thema Datenschutz