Pornographie

Jugendschutz: Streit mit Porno-Portalen geht weiter

Die Landes­anstalt für Medien NRW hat inter­natio­nalen Porno-Portalen den Kampf ange­sagt. Sie verlangt einen effek­tiven Jugend­schutz vor Porno­grafie. Eine neue Runde in dem Rechts­streit hat in Düssel­dorf begonnen.
Von dpa /

Der juris­tische Streit über die Verbrei­tung porno­gra­fischer Inter­net­ange­bote aus dem Ausland und den Jugend­schutz in Deutsch­land dürfte sich noch länger hinziehen. Im Haupt­sache­ver­fahren am Verwal­tungs­gericht Düssel­dorf machte die Vorsit­zende Rich­terin Maria Appel­hoff-Klante heute deut­lich, dass sie wegen vieler offener Fragen beim EU-Recht eine Beru­fung am Ober­ver­wal­tungs­gericht zulassen werde, "egal in welche Rich­tung die Kammer entscheiden wird".

Ein Urteil fällten die Richter in Düssel­dorf zunächst nicht.

Klage von drei Gesell­schaften mit Sitz in Zypern

Problematisch: Pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation (Symbolbild) Problematisch: Pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation (Symbolbild)
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Vor dem Verwal­tungs­gericht klagen drei Gesell­schaften mit Sitz in Zypern, die Porno-Portale mit vielen Millionen Nutzern betreiben, gegen die nord­rhein-west­fäli­sche Landes­anstalt für Medien (LfM). Die Landes­anstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugend­schutz­gesetz unter­sagt, porno­gra­fische Inter­net­ange­bote ohne Alters­veri­fika­tion in Deutsch­land zu verbreiten.

Die Macher großer Porno-Portale weigern sich seit Jahren, ihren Präsen­tationen einen wirk­samen Jugend­schutz vorzu­schalten. Die Landes­anstalt fordert von den Portal­betrei­bern unter anderem, bei der Verbrei­tung porno­gra­fischer Inhalte geschlos­sene Nutzer­gruppen einzu­richten, die nur für Erwach­sene zugäng­lich sein dürften. Außerdem müssten die Portal­betreiber Jugend­schutz­beauf­tragte bestellen.

Verfahren werfe viele Fragen mit Blick auf das EU-Recht auf

Im Kern streiten die Betei­ligten nach Angaben des Gerichts darum, ob von Unter­nehmen aus dem EU-Ausland, deren Programm welt­weit abrufbar ist, verlangt werden kann, deut­sches Jugend­schutz­recht einzu­halten. Ferner geht es um die Frage, ob deut­sche Behörden in diesem Zusam­men­hang über­haupt befugt sind, vorzu­gehen - oder ob statt­dessen die Behörden am Sitz des jewei­ligen Betrei­bers zuständig wären.

Rich­terin Appel­hoff-Klante sagte, es fehle in diesem Bereich noch eine "höchst­rich­ter­liche Recht­spre­chung". Das Verfahren werfe aber viele Fragen mit Blick auf das EU-Recht auf. Daher werde sie eine Beru­fung gegen das Urteil ihrer Kammer zulassen. Das Urteil des Düssel­dorfer Verwal­tungs­gerichts wird den Verfah­rens­betei­ligten schrift­lich zuge­stellt.

In Eilver­fahren hatte die Düssel­dorfer Kammer 2021 bereits zugunsten der Landes­medi­enan­stalt entschieden. Die Beschlüsse wurden im vergan­genen September vom Ober­ver­wal­tungs­gericht NRW (OVG) bestä­tigt. Mit Blick auf den hohen Stel­len­wert des Jugend­schutzes könnten die Porno­grafie-Anbieter dem Verbrei­tungs­verbot auch nicht das soge­nannte Herkunfts­land­prinzip entge­gen­halten, wonach für Inter­net­anbieter aus einem EU-Mitglied­staat grund­sätz­lich nur die dortigen Regeln gelten, hatte das OVG damals geur­teilt.

"Wir werden dafür eine jugend­schutz­taug­liche Lösung finden"

LfM-Direktor Tobias Schmid sagte der Deut­schen Presse-Agentur, die Landes­anstalt warte jetzt zunächst die Entschei­dung des Gerichts ab. "Am Ende werden wir einen effek­tiven Jugend­schutz durch­setzen." Auch in den euro­päi­schen Nach­bar­staaten werde mitt­ler­weile deut­lich, "dass dieses Thema nicht mehr von der Agenda verschwindet", sagte Schmid. "Wir werden dafür eine jugend­schutz­taug­liche Lösung finden".

Nach Angaben der LfM soll auch in Frank­reich eine Alters­veri­fika­tion einge­führt werden. In Öster­reich, Italien und Luxem­burg werde dies geprüft. Porno­grafie stellt nach Ansicht des Gesetz­gebers eine erheb­liche Gefahr für die seeli­sche und sexu­elle Entwick­lung von Kindern und Jugend­lichen dar.

In einer weiteren Meldung geht es um das Thema: Verbrau­cher sollen "Recht auf Repa­ratur" bekommen.

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