Stellungnahme

Verbindungsdaten: Bundesnetzagentur widerspricht AK Vorrat

Übertreibung: Regulierungsbehörde warnt vor voreiligen Schlüssen
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Speicherung von Verbindungsdaten: Bundesnetzagentur widerspricht AK Vorrat Speicherung von Verbindungsdaten: Bundesnetzagentur widerspricht AK Vorrat
Foto: teltarif.de
Die vor wenigen Tagen vom AK Vorrat veröffentlichte Presse­meld­ung zur Speicherung der Verbindungsdaten durch die Tele­kommuni­kations­anbieter ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur recht einseitig ausgefallen. Obwohl die von den Datenschützern für den entsprechenden Zeitraum veröffentlichten Dokumente richtig sind, ist die Untersuchung noch gar nicht abgeschlossen.

Bundesnetzagentur warnt vor voreiligen Schlüssen

Speicherung von Verbindungsdaten: Bundesnetzagentur widerspricht AK Vorrat Speicherung von Verbindungsdaten: Bundesnetzagentur widerspricht AK Vorrat
Foto: teltarif.de
In einer Stellungnahme gegenüber teltarif.de weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass es kaum Sinn macht, voreilige Schlüsse aus den Ergebnissen zu ziehen, solange die Datenerhebung und die Rücksprache mit den jeweiligen Providern noch gar nicht abgeschlossen ist. Im folgenden veröffentlichen wir die Stellungnahme der Bundesnetzagentur im Wortlaut:

Seitens der Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2011 eine Erhebung zur Speicherung von Verkehrsdaten bei größeren Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Aus dieser Erhebung lassen sich allerdings keine Rückschlüsse auf eine ggf. rechtswidrige Protokollierung von Daten durch deutsche Mobilfunkanbieter ziehen.

Die Befugnisse der Unternehmen zur Speicherung von Verkehrsdaten ergeben sich aus den Erlaubnistatbeständen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Auf dieser Grundlage kann die Bundesnetzagentur beurteilen, ob eine Speicherung im gesetzlich zulässigen Rahmen liegt.

Die Bundesnetzagentur überprüft im Zusammenhang mit den in der Anzeige des AK Vorrat erhobenen Vorwürfen die Speicherpraxis für Verkehrsdaten von Mobilfunkanbietern auf Grundlage der nach dem TKG bestehenden Erlaubnistatbestände, insbesondere zu Abrechnungszwecken. Diese Überprüfung, die bei mehreren Telekommunikationsunternehmen stattfindet, ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bewertung erfolgen kann. Die Speicherung der Daten von eingehenden Gesprächen sowie von Ortsinformationen ist nicht in allen Fällen irrelevant für die Abrechnung und ebenfalls Gegenstand der derzeitigen Überprüfung.

Darüber hinaus erarbeitet die Bundesnetzagentur zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf Anregung der Telekommunikationsunternehmen einen Leitfaden mit Empfehlungscharakter für die Speicherung von Verkehrsdaten.

Ausblick: Einige Fragen bleiben ungeklärt

Es empfiehlt sich also, die Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen weiterhin im Auge zu behalten. Besonders die Frage, ob und wie lange eine Speicherung von Verbindungsdaten bei ankommenden Gesprächen und Flatrate-Tarifen notwendig ist, sollte von der Bundesnetzagentur oder notfalls vom Gesetzgeber geklärt werden.

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