DSL-Drossel der Telekom: BNetzA prüft "regulatorisches Handeln"
Die Bundesnetzagentur prüft
die DSL-Drosselungs-Pläne
der Deutschen Telekom
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) unterzieht die
Pläne der Deutschen Telekom, (V)DSL-Anschlüsse
ab dem Jahr 2016 nach Erreichen eines bestimmten monatlichen Übertragungsvolumens - unter
Ausnahme des hauseigenen IPTV-Dienstes Entertain - zu drosseln, derzeit einer Prüfung. Danach will sie entscheiden, ob sie
einschreiten muss. Zunächst will die deutsche Regulierungsbehörde aber mehr Informationen von
der Telekom - und hat dem Bonner Ex-Monopolisten daher einen Fragenkatalog zukommen lassen.
BNetzA: Prüfen, "ob regulatorisches Handeln erforderlich ist"
Die Bundesnetzagentur prüft
die DSL-Drosselungs-Pläne
der Deutschen Telekom
Foto: dpa
"Die Bundesnetzagentur prüft zurzeit die Pläne der Deutschen Telekom AG auf etwaige
Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und untersucht, ob regulatorisches Handeln erforderlich ist.
Unser Blick richtet sich dabei gerade auf die Themen Netzneutralität und Transparenz", sagte BNetzA-Sprecher René Henn
auf Anfrage von teltarif.de.
Vor einer abschließenden Bewertung zu den Tarifen und deren Ausgestaltung benötige man aber mehr Informationen seitens des Konzerns. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt", so Henn gegenüber teltarif.de.
Regierung könnte Netzneutralität gesetzlich festlegen
Nach Paragraph 41a
[Link entfernt]
, Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) kann die Bundesnetzagentur "in einer Technischen Richtlinie
Einzelheiten über die Mindestanforderungen an die Dienstqualität durch Verfügung
festlegen". Zudem könnte auch die Bundesregierung tätig werden. In Absatz 1 heißt es
nämlich:
"Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze
betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie
Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen
festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte
Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern."
Deutsche Telekom steht wegen ihrer Pläne derzeit am öffentlichen Pranger
Die Deutsche Telekom sieht sich seit Bekanntgabe ihrer (V)DSL-Drosselungs-Pläne massiver Kritik ausgesetzt - auch aus der Politik. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) mit einem Schreiben an Telekom-Chef René Obermann gewandt. In diesem zeigte er sich Spiegel Online zufolge "über die von Ihrem Unternehmen angekündigten Änderungen in den Tarifstrukturen für die Internetnutzung besorgt" und kündigte an, "die weitere Entwicklung in Bezug auf eine eventuell unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Dienste unter dem Aspekt der Netzneutralität sehr sorgfältig verfolgen" zu wollen.
Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Telekom in einem Statement gegenüber Spiegel Online angegriffen. "Offenbar lässt das Unternehmen hier einen Versuchsballon steigen. Die Telekom muss aufpassen, dass sie nicht übers Ziel hinausschießt. Flatrates derart zu begrenzen, ist sicher nicht verbraucherfreundlich", sagte Aigner.
Telekom-Chef Obermann wehrt sich gegen Rösler-Kritik
René Obermann hat sich in einem offenen Brief mittlerweile gegen die Kritik Röslers zur Wehr gesetzt (teltarif.de berichtete). Begriffe wie "Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb" würden in der aktuellen Debatte "dahingehend missbraucht, einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren", schrieb Obermann. Unlimitierte Flatrates könnten aber auf Dauer nicht (mehr) angeboten werden, "solange die nötigen Milliardeninvestitionen und der Betrieb der Netze privatwirtschaftlich zu erbringen" seien.