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DSL-Drossel der Telekom: BNetzA prüft "regulatorisches Handeln"

Bundesnetzagentur untersucht Telekom-Pläne auf rechtliche Verstöße
Von Marc Kessler

Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur prüft
die DSL-Drosselungs-Pläne
der Deutschen Telekom
Foto: dpa
Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) unterzieht die Pläne der Deutschen Telekom, (V)DSL-Anschlüsse ab dem Jahr 2016 nach Er­reichen eines bestimm­ten monatlichen Über­tragungs­volumens - unter Ausnahme des hauseigenen IPTV-Dienstes Entertain - zu drosseln, derzeit einer Prüfung. Danach will sie entscheiden, ob sie einschreiten muss. Zunächst will die deutsche Regulierungs­behörde aber mehr Infor­mationen von der Telekom - und hat dem Bonner Ex-Monopolisten daher einen Fragen­katalog zukommen lassen.

BNetzA: Prüfen, "ob regulatorisches Handeln erforderlich ist"

Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur prüft
die DSL-Drosselungs-Pläne
der Deutschen Telekom
Foto: dpa
"Die Bundes­netz­agentur prüft zurzeit die Pläne der Deutschen Telekom AG auf etwaige Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und untersucht, ob regulatorisches Handeln erforderlich ist. Unser Blick richtet sich dabei gerade auf die Themen Netzneutralität und Transparenz", sagte BNetzA-Sprecher René Henn auf Anfrage von teltarif.de.

Vor einer abschließenden Bewertung zu den Tarifen und deren Ausgestaltung benötige man aber mehr Informationen seitens des Konzerns. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt", so Henn gegenüber teltarif.de.

Regierung könnte Netzneutralität gesetzlich festlegen

Nach Paragraph 41a [Link entfernt] , Absatz 2 des Telekom­munikations­gesetzes (TKG) kann die Bundes­netz­agentur "in einer Technischen Richtlinie Einzelheiten über die Mindest­anforderungen an die Dienst­qualität durch Verfügung festlegen". Zudem könnte auch die Bundes­regierung tätig werden. In Absatz 1 heißt es nämlich:
"Die Bundes­regierung wird ermächtigt, in einer Rechts­verordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekom­munikations­netze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskrimi­nierungsfreie Daten­übermittlung und den diskriminierungs­freien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlang­samung des Daten­verkehrs in den Netzen zu verhindern."

Deutsche Telekom steht wegen ihrer Pläne derzeit am öffentlichen Pranger

Die Deutsche Telekom sieht sich seit Bekannt­gabe ihrer (V)DSL-Drosselungs-Pläne massiver Kritik ausgesetzt - auch aus der Politik. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich Bundes­wirtschafts­minister Philipp Rösler (FDP) mit einem Schreiben an Telekom-Chef René Obermann gewandt. In diesem zeigte er sich Spiegel Online zufolge "über die von Ihrem Unternehmen angekündigten Änderungen in den Tarifstrukturen für die Internetnutzung besorgt" und kündigte an, "die weitere Entwicklung in Bezug auf eine eventuell unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Dienste unter dem Aspekt der Netzneutralität sehr sorgfältig verfolgen" zu wollen.

Auch Bundes­verbraucher­ministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Telekom in einem Statement gegenüber Spiegel Online angegriffen. "Offenbar lässt das Unternehmen hier einen Versuchsballon steigen. Die Telekom muss aufpassen, dass sie nicht übers Ziel hinausschießt. Flatrates derart zu begrenzen, ist sicher nicht verbraucherfreundlich", sagte Aigner.

Telekom-Chef Obermann wehrt sich gegen Rösler-Kritik

René Obermann hat sich in einem offenen Brief mittlerweile gegen die Kritik Röslers zur Wehr gesetzt (teltarif.de berichtete). Begriffe wie "Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb" würden in der aktuellen Debatte "dahingehend missbraucht, einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren", schrieb Obermann. Unlimitierte Flatrates könnten aber auf Dauer nicht (mehr) angeboten werden, "solange die nötigen Milliarden­investitionen und der Betrieb der Netze privatwirtschaftlich zu erbringen" seien.

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