schon GEZahlt?

GEZ kassiert künftig mehrfach ab

Wer für Computer und Handys mit Internetzugang zahlen muss
Von AFP / Marie-Anne Winter

Für Computer, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgerüstet sind, müssen heute schon Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstmals auch für den Besitz eines internetfähigen Rechners oder Handys monatlich 17,03 Euro. So haben es die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2004 beschlossen. Sie finden hier eine Übersicht, was das nach aktueller Rechtslage für Verbraucher bedeutet:

Privathaushalte

Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Nur wer bisher offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra. Grundsätzlich fällt bei Privaten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Computer mit Internetzugang zählen gebührentechnisch als Fernseher. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenfrei.

Wohngemeinschaften

Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie keinen eigenen Fernseher angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch "Rundfunkteilnehmer" und muss die Gebühr zahlen, selbst wenn er nur E-Mails abruft.

Beruflich genutzte Privatgeräte

Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.

Unternehmen

Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Fernseh- und Radiogeräte angemeldet hat.

Selbstständige

Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC - macht zusammen 474,96 Euro im Jahr. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs.

Die Kontrolle

Es gibt zahlreiche Anekdoten über das Vorgehen der nach Provision bezahlten GEZ-Fahnder. Dennoch sind Verbraucher nach wie vor nicht verpflichtet, den Gebührenbeauftragten in die Wohnung zu lassen.

Wie berichtet hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ [Link entfernt] ) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht, weil dadurch auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten werden. Anders als bisher hätte man ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit, sich legal von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, indem man seine Empfangsgeräte abschafft. Kritische Stimmen zur neuen GEZ-Abgabe sind auch von den Industrie- und Handelkammern, mittelstandspolitischen Sprechern der Parteien, dem Präsident des Steuerzahlerbundes oder dem ITK-Branchenverband BITKOM zu hören. Zu diesem Thema gab es Anfang des Jahres bereits ein Editorial, das weitere Hintergrundinformationen liefert.

Weitere Artikel zum Thema GEZ-Gebühren für Handy und PC: