Themenspezial: Verbraucher & Service Abgelehnt

Klage gegen Rundfunkbeitrag erneut abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag abgelehnt. Damit entspreche der vom Kläger beanstandete Bescheid dem Staatsvertrag und verletze keine höheren gesetzlichen Regelungen.
Von dpa / Marleen Frontzeck-Hornke

Erneute Klage gegen Rundfunkbeitrag abgelehnt Erneute Klage gegen Rundfunkbeitrag abgelehnt
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Erneut hat ein Verwaltungsgericht eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgelehnt. Der vom Kläger beanstandete Bescheid entspreche dem Staatsvertrag und verletze keine höheren gesetzlichen Regelungen, erklärte das Gericht in Greifswald. Die Richter orientierten sich nach eigenen Angaben an bereits von den Verfassungsgerichten in Rheinland-Pfalz und Bayern gefällten Entscheidungen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

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Der Kläger hatte die Rechtmäßigkeit der Beiträge angezweifelt, da sie seiner Meinung nach einer versteckten Steuer gleichkommen, für die das Land keine Gesetzgebungskompetenz habe. Zudem sah er in der Anbindung der Gebühren an die Wohnungsinhaber das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verletzt.

Ursprünglich hatte der Kläger auch auf die höheren finanziellen Aufwendungen hingewiesen, die in seinem Heimatort am Stettiner Haff notwendig sind, um das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu empfangen. Da der Norddeutsche Rundfunk darauf hinwies, dass der Ort mittlerweile über DSL ans schnelle Internet angeschlossen sei, spielte dies keine Rolle mehr im Prozess. Auch das Argument des Klägers, das Programm werde immer trivialer, sei ohne Belang für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages, erklärte das Gericht.

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