Klage gegen Rundfunkbeitrag erneut abgewiesen
Erneute Klage gegen Rundfunkbeitrag abgelehnt
Bild: dpa
Erneut hat ein Verwaltungsgericht eine Klage gegen
den neuen Rundfunkbeitrag abgelehnt. Der vom Kläger beanstandete
Bescheid entspreche dem Staatsvertrag und verletze keine höheren
gesetzlichen Regelungen, erklärte das Gericht in Greifswald.
Die Richter orientierten sich nach eigenen Angaben an
bereits von den Verfassungsgerichten in Rheinland-Pfalz und Bayern
gefällten Entscheidungen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Erneute Klage gegen Rundfunkbeitrag abgelehnt
Bild: dpa
Der Kläger hatte die Rechtmäßigkeit der Beiträge angezweifelt, da sie
seiner Meinung nach einer versteckten Steuer gleichkommen, für die
das Land keine Gesetzgebungskompetenz habe. Zudem sah er in der
Anbindung der Gebühren an die Wohnungsinhaber das Gleichheitsgebot
des Grundgesetzes verletzt.
Ursprünglich hatte der Kläger auch auf die höheren finanziellen Aufwendungen hingewiesen, die in seinem Heimatort am Stettiner Haff notwendig sind, um das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu empfangen. Da der Norddeutsche Rundfunk darauf hinwies, dass der Ort mittlerweile über DSL ans schnelle Internet angeschlossen sei, spielte dies keine Rolle mehr im Prozess. Auch das Argument des Klägers, das Programm werde immer trivialer, sei ohne Belang für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages, erklärte das Gericht.