Abgeschmettert

Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag ist nicht mit Steuer gleichzusetzen

Ein Gericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer. Warum die Verknüpfung der Abgabe mit dem Haushalt erlaubt ist, erläutert das Gericht.
Von mit Material von dpa

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Das Ver­waltungs­ge­richt Bremen hat zwei Klagen gegen den Rund­funk­bei­trag für Privat­haus­halte abgewiesen. Grund­sätzlich recht­liche Bedenken gegen die Regelungen des neuen Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trags bestehen nach Überzeugung der 2. Kammer nicht (Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13 vom 20. Dezember). Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich beim Rund­funk­bei­trag um keine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne, teilt das Gericht heute mit.

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Fast alle deutschen Haushalte verfügen über ein Fernsehgerät, ein Radio, einen internetfähigen Computer oder ein internetfähiges Mobiltelefon. Daher dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung knüpfen, auch wenn dabei in Einzelfällen Wohnungen erfasst werden, in denen es keine Rundfunkempfangsgeräte gebe. Wörtlich schreibt das Gericht davon, der Beitrag werde "für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können."

Gericht: Pauschale Abgabe zulässig, Kontrollen jetzt unnötig

Bei der Regelung von Abgaben, zu denen auch Beiträge zählten, sei der Gesetzgeber "aus Gründen der Vereinfachung befugt, derartige generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen", schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig sieht das Gericht keine Notwendigkeit von Kontrollbesuchen mehr: Mit der Neuregelung sei "die in der Vergangenheit häufig problematische Nachprüfung entfallen, ob und von wem empfangstaugliche Geräte bereitgehalten wurden". Bezüglich der Vielzahl internetfähiger Geräte sei "aufgrund der technische Entwicklung und der Einführung einer Vielzahl neuer, auch kleinerer Gerätearten [...] eine solche Nachprüfung heute kaum noch praktikabel."

Geklagt hatten eine Frau, die ein Radio, aber keinen Fernseher in ihrer Wohnung betreibt, und ein Mann, der während längerer Auslandsreisen vom Rundfunkbeitrag befreit werden wollte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Seit dem 1. Januar 2013 richtet sich die Abgabe nicht mehr nach Zahl und Art der Geräte, sondern wird pro Haushalt fällig. Ein Haushalt zahlt 17,98 Euro im Monat. Momentan wird erörtert, ob der Rundfunkbeitrag vielleicht gesenkt werden kann. Eine Entscheidung soll im März fallen.

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