Bericht

Rossmann klagt gegen den Rundfunkbeitrag

Handelskette befürchtet Anstieg auf 500 Prozent der bisherigen Kosten
Von Thorsten Neuhetzki

Rossmann klagt gegen den Rundfunkbeitrag Rossmann klagt gegen den Rundfunkbeitrag
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Nachdem am Wochenende in Medienberichten erneut Stimmen gegen den neuen Rundfunkbeitrag laut geworden waren, hat nun die Drogeriekette Rossmann eine sogenannte Popular­klage vor dem Bayerischen Ver­fassungs­gerichtshof eingereicht. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Eine Popular­klage die überwiegend in Bayern mögliche Form einer Klage von jemandem, der nicht unmittelbar betroffen ist. Rossmann befürchtet, statt wie bislang 39 500 Euro künftig 291 000 Euro pro Jahr zahlen zu müssen.

Rossmann sieht sich dem FAZ-Bericht zufolge in der allgemeinen Handlungs­freiheit tangiert und will einen Verstoß gegen das Gleich­heitsgebot geltend machen. Unternehmen mit vielen Betriebsstätten würden stärker belastet als solche mit wenigen, auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben, so heißt es. Auch jene Filialen, in denen es weder Rundfunk­empfang noch Internetzugang gebe, müssten nun zahlen. Auch für Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden, muss ein Beitrag entrichtet werden. Für privat genutzte Fahrzeuge jedoch nicht. Auch wird in der Klageschrift bezweifelt, dass der Rundfunkbeitrag aufkommensneutral sei, die öffentlich-rechtlichen Sender dadurch also nicht mehr Geld als bislang bekämen.

Rundfunkbeitrag ist "von "jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer"

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Auch ist die Handelskette nach Angaben der FAZ der Auffassung, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grundgesetzwidrig zustandegekommen ist. Der Beitrag sei eine von "jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer", deren Beschluss nicht durch die Bundesländer hätte erfolgen dürfen, da sie kein "Steuererfindungsrecht" hätten.

Rundfunkkonsum in Betrieben ist für Rossmann eine Ausnahme, nicht die Regel. Daher sieht die Handelskette auch nicht ein, einen derart hohen Betrag zu zahlen. Schließlich könne man nach Ansicht des Unternehmens aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen ziehen kann. Es gilt nun abzuwarten, wie das Gericht die Klage sieht und ob es sie möglicherweise an das Bundesverfassungsgericht weitergibt. Ob ein mögliches Urteil dann auch Folgen für die Privatnutzer hat, dürfte letztlich vom Urteilsspruch und der Einschätzung der Richter abhängen. teltarif.de wird weiter berichten.

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