Themenspezial: Verbraucher & Service Gebührenerhebung

"Stiftung Medienopfer" kämpft gegen Willkür beim Rundfunkbeitrag

Rundfunkanstalten durch Auskunftsklagen zur Transparenz verdonnern
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Stiftung Medienopfer kämpft gegen Willkür beim Rundfunkbeitrag "Stiftung Medienopfer" kämpft gegen Willkür beim Rundfunkbeitrag
Foto: dpa
Mit der Weigerung vieler Städte und Gemeinden, den neuen Rund­funk­bei­trag zu zahlen, wird das jetzige System der Rund­funk­finan­zierung immer un­durch­schau­barer und recht­lich un­halt­barer. Die "Stiftung Medienopfer" kämpft mit diversen Aktionen und Klagen gegen diese Willkür.

Nach der Einführung des neuen Rundfunkbeitrages mehren sich Stimmen, die das neue System für ungerecht halten. Beinahe täglich gibt es Meldungen über (vor allem mittelständische) Unternehmen und Kommunen, die den Beitrag nicht zahlen wollen oder ihn schlicht und ergreifend nicht aufbringen können. Diese Verweigerungshaltung kann für Privathaushalte unter Umständen böse Folgen haben - bei Kommunen wird sie momentan noch stillschweigend hingenommen. Ob diese Ungerechtigkeit juristisch Bestand hat, lassen nun diverse Initiativen, Vereine und Rechtsexperten prüfen. Und die Klagen werden sich nicht nur auf dieses Thema konzentrieren.

Kampf um bessere Inhalte und Auskunftsanspruch der Bürger

Stiftung Medienopfer kämpft gegen Willkür beim Rundfunkbeitrag "Stiftung Medienopfer" kämpft gegen Willkür beim Rundfunkbeitrag
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Bei den nun laufenden Initiativen lohnt ein Blick auf die Ziele, denn diese unterscheiden sich zum Teil beträchtlich. Heute nehmen wir die Initiative Stiftung Medienopfer unter die Lupe, deren Namen erst einmal Solidarität mit den Rundfunkbeitragszahlern ausdrückt. Schon auf der Startseite des Vereins nehmen die Macher beispielsweise Stellung zur Qualität der jour­na­lis­tisch­en Be­richt­er­stattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: "Der Kampf um die Quote kennt häufig zwei Opfer. Dies sind zum einen die Qualität der Berichterstattung und zum anderen diejenigen, die von den Meldungen betroffen sind. Häufig wird die Unzulässigkeit der Berichterstattung genauso in Kauf genommen, wie die Unrichtigkeit der Meldung."

Seit der Neustrukturierung des Rundfunkbeitrages wird nicht nur um Sinn oder Unsinn des jetzigen Systems diskutiert, sondern auch vermehrt über das "Preis-Leistungsverhältnis". Viele Kritiker fordern vermehrt eine transparente Offenlegung der Rundfunkanstalten darüber, für was die Gelder verwendet werden. Denn immer mehr entsteht der Eindruck, dass ein viel zu hoher Prozentsatz der Gebührengelder für Gehälter, Pensionen, teure Studios, Reisen und minderwertige Produktionen ausgegeben wird.

"Denn wenn die Grundlage der Zahlungspflicht die Sicherstellung einer Grundversorgung ist, dann gehört es zu dieser sichergestellten Grundversorgung sicher nicht dazu, horrende Moderatorengehälter zu finanzieren, luxuriöse Fernsehstudios auszurüsten und für Wellness-Dienstreisen in 5-Sterne-Betten die Minibar permanent auffüllen zu lassen", schreiben die Macher der Aktion. Ein Ziel der Initiative sei es daher auch, von Anwälten den Ankunftsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Das Problem dabei: Rechtschutzversicherungen decken den Bereich des öffentlichen Rechts oft nicht ab.

Mittlerweile fordert auch der Steuerzahlerbund von ARD und ZDF Aufklärung über die Verwendung der Gebührengelder, und zwar im Hinblick auf die diversen Pro-GEZ-Kampagnen. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf zu wissen, was mit ihrem Geld passiert und wie hoch der tatsächliche Anteil der Beitragseinnahmen sei, der für Werbezwecke ausgegeben wird.

Verfassungsklage und das Problem des Boykotts

Letztendlich strebt die Initiative eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht an, diese werde momentan von den Anwälten vorbereitet. Das Bundesverfassungsgericht werde notfalls auch in Bezug auf jeden einzelnen Beitragsbescheid angerufen werden.

Problematisch sind wie eh und je die Aufrufe zu einem Boykott der Rundfunkgebühren. Auf der einen Seite fordern die Initiatoren Privatpersonen explizit dazu auf, dem Gebührenbescheid zu widersprechen, keine Zahlungen zu leisten und eine gerichtliche Auseinandersetzung in Kauf zu nehmen. Andererseits können sie selbst als Verein keinen wirklichen Rechtsbeistand bieten und auch keine Prognose zum Ausgang eines solchen Verfahrens abgeben. Immerhin weisen sie daraufhin, dass die rechtliche Situation durchaus knifflig sein kann und rechtliches Hintergrundwissen erfordert.

Außerdem schreiben die Macher der Initiative fairerweise, dass Beitragsbescheide im Zweifel sofort vollstreckbar sind. Das heißt, dass auch während eines laufenden Widerspruchsverfahrens die Vollstreckung drohen könnte, wenn man nicht bezahlt. Aus dieser Warte sind solche Boykottaufrufe immer mit Vorsicht zu genießen - ohne rechtlichen Beistand drohen hier für den Laien juristische Fallen. Deutlich unproblematischer könnte es sein, die Rundfunkanstalten mit einer Serie von Auskunftsklagen zu überziehen.

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