Rundfunk

Genehmigt: Rundfunkbeitrag kann (vorerst) sinken

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) genehmigt die Absenkung des Rundfunkbeitrags und die Weiterentwicklung von DVB-T2 und DAB+. Allerdings äußert sie zu beiden Techniken Bedenken.
Von / Thorsten Neuhetzki

Der Rundfunkbeitrag sinkt vorerst Der Rundfunkbeitrag sinkt vorerst
Foto: dpa
ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen das digital-terrestrischen Antennenfernsehen (DVB-T2) und das terrestrische Digitalradio (DAB+) weiter ausbauen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erkennt bei der ARD für die Entwicklungsprojekte "Digitaler Hörfunk" (89,4 Millionen Euro) und "DVB-T2" (31 Millionen Euro) für die Periode 2017 bis 2020 einen Finanzbedarf von insgesamt 120,4 Millionen Euro an. Knapp 64 Millionen Euro erhält das Deutschlandradio im Zeitraum 2017 bis 2020 aus den Beitragsmitteln für DAB+. Gegenüber der Bedarfsanmeldungen entspricht dies aber jeweils einer Minderung. Gleichzeitig hat die KEF das Absenken der Rundfunkgebühren ab 2017 empfohlen.

DVB-T2: KEF sieht Verschlüsslung der Privaten kritisch

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Die Kommission äußert mehrere Bedenken bei beiden Technologien. So sieht sie es als problematisch an, dass die Zuschauer mit der Einführung von DVB-T2 neue Empfangstechnik benötigen und diese Tatsache möglicherweise zu einem Abwenden vom terrestrischen Verbreitungsweg und damit zu unbefriedigenden Nutzungszahlen führt. Ebenso sieht sie es als problematisch an, dass nach dem Abschalten von DVB-T nur noch die öffentlich-rechtlichen TV-Programme unverschlüsselt empfangen werden können. Für den Empfang der privaten Programme müssen die Zuschauer bezahlen. Diese Tatsache mindere die Attraktivität des terrestrischen Verbreitungswegs im Vergleich zu der Situation zum Zeitpunkt der Einführung von DVB-T, als jedenfalls in Ballungsräumen öffentlich-rechtliche und private Programme unverschlüsselt angeboten wurden.

Andererseits erkennt die Kommission die Notwendigkeit der Räumung des 700-MHz-Bandes und des Wechsels der Bildqualität hin zu HDTV an. Da der Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 bereits in der kommenden Gebührenperiode abgeschlossen werden soll, werde die KEF in der Lage sein, den möglichen Erfolg von DVB-T2 bereits für die Ermittlung der Beitragshöhe für 2021 bis 2024 zu berücksichtigen.

DAB+: KEF sieht kein Ende von UKW vor 2028

Auch beim Digitalradio sieht die KEF Einwände. Problematisch bei der Beurteilung des Finanzbedarfs für DAB+ sei insbesondere, dass die Dauer der Simulcastphase, also die Phase der Parallelnutzung von UKW und DAB+, nicht abzusehen sei. "Es ist nicht wirtschaftlich, zwei Verbreitungswege für den Hörfunk parallel zu betreiben", heißt es im Bericht. Die Kommission stehe vor dem Problem, dass bisher keine klaren Rahmenbedingungen für die Einführung von DAB+ und die Abschaltung von UKW geschaffen wurden. Sie müsse Entscheidungen treffen, mit denen sie eine Verantwortung übernimmt, die andere, insbesondere die Politik, private und öffentliche Rundfunkanbieter und die Rundfunknetzbetreiber tragen müssten. Gleichzeitig sei der Markterfolg von DAB+ laut KEF weiterhin begrenzt. Es sei festzustellen, dass lediglich zehn Prozent der Haushalte mindestens einen DAB+-Empfänger besitzen (6,4 Millionen Geräte von 194 Millionen Hörfunkempfängern insgesamt).

Insgesamt geht sie davon aus, dass es angesichts der noch ausstehenden Entscheidungen nicht gelingt, die UKW-Verbreitung vor Ende 2028 einzustellen. Die Kommission erwartet, dass mit den Anmeldungen von ARD und Deutschlandradio zum 22. Bericht im Frühjahr 2019 vier Meilensteine bei DAB+ erreicht worden sind: Bund und Länder haben eine Entscheidung über ein Konzept zur Abschaltung von UKW getroffen, die Marktpartner haben sich auf eine Methodik zur Ermittlung der DAB+-Nutzung geeinigt und die Nutzungszahlen werden publiziert, bedeutende Automobilhersteller bieten DAB+-Radios als Serienausstattung an und mindestens 27 Prozent aller Haushalte besitzen ein DAB+-Empfangsgerät.

Deutschlandradio drängt auf massiven Netzausbau

Zufrieden äußert sich das Deutschlandradio zu der Bereitstellung von Finanzmitteln für DAB+. Diese sollen in einen weiteren offensiven Ausbau des DAB+-Sendernetzes investiert werden. Schon Mitte 2016 erreichten die Deutschlandradio-Programme mit DAB+ eine höhere Flächenabdeckung als über UKW. Im Jahr 2020 soll der mobile Empfang in über 99 Prozent der Fläche Deutschlands möglich sein und nahezu 95 Prozent der Menschen im Bundesgebiet werden dann Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und DRadio Wissen mittels DAB+-Gerät hören können.

"Für uns als nationalen Programmanbieter ist die durchgehende Digitalisierung des Hörfunkempfangs von strategisch höchster Bedeutung. Außerdem erreichen wir operativ damit eine technische Reichweite, die uns für nahezu alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in Deutschland empfangbar macht. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass die KEF hier einen wichtigen Meilenstein setzt", so Intendant Dr. Willi Steul. Nunmehr seien auch die übrigen Akteure aufgefordert, sich der Herausforderung offensiv zu stellen. "Für eine angezogene Handbremse bei der Digitalisierung des Hörfunkempfanges gibt es keinen Anlass", unterstreicht der Deutschlandradio-Intendant. Für die Wirtschaftlichkeit des Umstiegs von der analogen UKW zur digitalen DAB+-Verbreitung ist es dabei essenziell, die Übergangszeit, in welcher in beiden Standards gesendet werden muss, so kurz wie möglich zu halten.

Rundfunkbeitrag sinkt leicht

Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 melden die Rundfunkanstalten einen Gesamtfinanzbedarf von 38 517,6 Millionen Euro an. Das sind etwa zehn Prozent mehr als in der vorherigen Periode. Dieser Mehrbedarf wird durch höhere laufende Erträge und die Anrechnung einer Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 weitgehend gedeckt. Der danach verbleibende ungedeckte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 beträgt 435,7 Millionen. Doch nicht alles, was bei der KEF angemeldet wird, wird auch genehmigt. Die KEF hat den angemeldeten Bedarf "nach eingehender Prüfung" um 965,7 Millionen Euro reduziert. Sie begründet das mit Ertragszuschätzungen etwa bei Werbung und Sponsoring, Aufwandsreduzierungen bei den Programmverbreitungskosten und auf Veränderungen bei den Eigenmitteln. Im Ergebnis ergebe sich daraus ein Überschuss von 542,2 Millionen Euro.

In der Folge empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 Euro. Erst vor Kurzem war allerdings bekannt geworden, dass der Rundfunkbeitrag ab 2021 wieder stark steigen könnte.

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