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GEZ Zwangsgebühr


13.12.2012 09:58 - Gestartet von schieser
Die Argumente der Richter, mit denen sie die Klage gegen die Zwangsgebühren für die GEZ ablehnen, sind schon arg fadenscheinig!
Wenn DAS "verfassungsgemäß" sein soll, dann können wir alsbald auch Gebühren für unsere Kühlschränke und Waschmaschinen zahlen!
Hat denn niemand mehr den Schneid, gegen diese Unverschämtheit des "Gesetzgebers" zu klagen?
Wir sind das einzige Land, in dem die Bürger für etwas bezahlen müssen, auch wenn sie es gar nicht haben. Viele HABEN ausser einem Radio keinen Fernseher, keinen Computer! (Und manche niecht mal ein Radio!) Ganz abgesehen von dem Mist, der von den "gesetzlichen Anstalten" in unsere Wohnungen gepumpt wird. (In meine schon lange nicht mehr!)

Sehr empfehlenswert: das Buch von Prof.Spitzer (Universität Ulm): Digitale Demenz: Wie wir uns und unsere Kinder um den Verstand bringen (2012)
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[1] garfield antwortet auf schieser
13.12.2012 10:47
Benutzer schieser schrieb:
Die Argumente der Richter, mit denen sie die Klage gegen die Zwangsgebühren für die GEZ ablehnen, sind schon arg fadenscheinig!
...
Wir sind das einzige Land, in dem die Bürger für etwas bezahlen müssen, auch wenn sie es gar nicht haben. Viele HABEN ausser einem Radio keinen Fernseher, keinen Computer!

Wie jetzt? All die anderen Länder mit Rundfunkgebührenpflicht erlassen die den Bürgern, wenn die keine Empfangsgeräte haben?
Das dürfte nicht stimmen:

"Im Vereinigten Königreich werden die Gebühren ausschließlich für das Bereithalten von Fernsehgeräten unabhängig von deren tatsächlichen Nutzung erhoben."

Also genau wie bei uns (außer dass Radioempfang dort frei ist).
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[1.1] Beesdo77 antwortet auf garfield
13.12.2012 12:35
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer schieser schrieb:
Wir sind das einzige Land, in dem die Bürger für etwas bezahlen müssen, auch wenn sie es gar nicht haben. Viele HABEN ausser einem Radio keinen Fernseher, keinen Computer!

"Im Vereinigten Königreich werden die Gebühren ausschließlich für das Bereithalten von Fernsehgeräten unabhängig von deren tatsächlichen Nutzung erhoben."

Es scheint wohl eine spezialität von dir zu sein, die Beiträge auf die du eine Antwort schreibst, nicht richtig durchgelesen bzw. nicht verstanden zu haben.
Siehe -> "keinen Fernseher" und "Bereithalten von Fernsehgeräten".
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[1.1.1] garfield antwortet auf Beesdo77
13.12.2012 13:01

4x geändert, zuletzt am 13.12.2012 13:10
Benutzer Beesdo77 schrieb:
"Im Vereinigten Königreich werden die Gebühren ausschließlich für das Bereithalten von Fernsehgeräten unabhängig von deren tatsächlichen Nutzung erhoben."

Es scheint wohl eine spezialität von dir zu sein, die Beiträge auf die du eine Antwort schreibst, nicht richtig durchgelesen bzw. nicht verstanden zu haben.
Siehe -> "keinen Fernseher" und "Bereithalten von Fernsehgeräten".

Ah ja? Und wo liegt jetzt der Unterschied?
Meinst Du etwa, wenn der Fernseher unangeschlossen nur auf dem Dachboden steht, würde Dich das - sei es in D oder in GB - von der Gebührenpflicht befreien?
Oder bist Du jetzt auf kaputte Geräte aus?
Schon klar, es gibt ja auch so viele, die ihre kaputten Fernsehgeräte im Keller stapeln, ohne sich neue zu kaufen.

Im übrigen lautet auch die Formulierung in Deutschland exakt so wie in GB, dass die Gebühren fällig werden, wenn ein Gerät zum Empfang bereit gehalten wird - ebenfalls unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung.

Ist das jetzt deutlich genug?
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[1.1.1.1] Beesdo77 antwortet auf garfield
13.12.2012 13:58
Benutzer garfield schrieb:
Ah ja? Und wo liegt jetzt der Unterschied?

Genau das meine ich. Nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.

Meinst Du etwa, wenn der Fernseher unangeschlossen nur auf dem Dachboden steht, würde Dich das - sei es in D oder in GB - von
der Gebührenpflicht befreien?
Oder bist Du jetzt auf kaputte Geräte aus?
Schon klar, es gibt ja auch so viele, die ihre kaputten Fernsehgeräte im Keller stapeln, ohne sich neue zu kaufen.

Es ging darum dass kein Fernsehgerät vorhanden ist! Weder ganz noch kaputt, weder im Keller noch auf dem Dachboden noch sonst wo.

Im übrigen lautet auch die Formulierung in Deutschland exakt so wie in GB, dass die Gebühren fällig werden, wenn ein Gerät zum Empfang bereit gehalten wird - ebenfalls unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung.

Ist das jetzt deutlich genug?

Warum nicht gleich so. Es scheint doch noch Hoffnung für dich zu bestehen.
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[1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Beesdo77
13.12.2012 14:52
Benutzer Beesdo77 schrieb:
Benutzer garfield schrieb:

Es ging darum dass kein Fernsehgerät vorhanden ist! Weder ganz noch kaputt, weder im Keller noch auf dem Dachboden noch sonst wo.

Ach du lieber Himmel. Ja, ok - aber auch erst ab nächstes Jahr.
Wobei noch abzuwarten bleibt, welche "Härtefallregeln" es dann ggf. doch gibt.

Warum nicht gleich so. Es scheint doch noch Hoffnung für dich zu bestehen.

Na, da bin ich ja beruhigt ;-)