Benutzer Beesdo77 schrieb:
"Im Vereinigten Königreich werden die Gebühren ausschließlich für das Bereithalten von Fernsehgeräten unabhängig von deren tatsächlichen Nutzung erhoben."
Es scheint wohl eine spezialität von dir zu sein, die Beiträge auf die du eine Antwort schreibst, nicht richtig durchgelesen bzw. nicht verstanden zu haben.
Siehe -> "keinen Fernseher" und "Bereithalten von Fernsehgeräten".
Ah ja? Und wo liegt jetzt der Unterschied?
Meinst Du etwa, wenn der Fernseher unangeschlossen nur auf dem Dachboden steht, würde Dich das - sei es in D oder in GB - von der Gebührenpflicht befreien?
Oder bist Du jetzt auf kaputte Geräte aus?
Schon klar, es gibt ja auch so viele, die ihre kaputten Fernsehgeräte im Keller stapeln, ohne sich neue zu kaufen.
Im übrigen lautet auch die Formulierung in Deutschland exakt so wie in GB, dass die Gebühren fällig werden, wenn ein Gerät zum Empfang bereit gehalten wird - ebenfalls unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung.
Ist das jetzt deutlich genug?