Gericht: Beitragsservice darf Daten mit Meldebehörden abgleichen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gab der Beschwerde des NDR statt.
Foto: PictureArt - Fotolia.com
Der gesetzlich vorgesehene einmalige
Datenabgleich zwischen dem GEZ-Nachfolger Beitragsservice und den Meldeämtern auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg heute in einem Eilverfahren entschieden (Az. 4 ME 204/13). Das
OVG gab damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. September statt.
Beschwerde gegen Beitragsservice zunächst erfolgreich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gab der Beschwerde des NDR statt.
Foto: PictureArt - Fotolia.com
Um Zahlungsaufforderungen stellen zu können, erhält der Beitragsservice der Rundfunkanstalten Datensätze von den Meldebehörden. Darin sind Namen, Geburtsdatum, akademische Titel, Familienstand sowie aktuelle und frühere Anschriften enthalten. Ein niedersächsischer Bürger hatte das Verwaltungsgericht Göttingen angerufen, weil er sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch den Meldedatenabgleich verletzt sieht. Die Göttinger Richter gaben ihm teilweise Recht und erklärten einige Aspekte der Datenübermittlung für unzulässig.
NDR: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erlaubt Verfahren
Der NDR legte Beschwerde gegen den Beschluss ein und wies darauf hin, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Angaben auch zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Zudem seien die zuständigen Datenschutzbeauftragten in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen gewesen, so der NDR. Das OVG Lüneburg folgte der Argumentation des NDR.
Mit Ausnahme des Göttinger Richterspruchs hatten auch alle bisherigen Gerichtsentscheidungen die Regelungen des einmaligen Meldedatenabgleichs bestätigt, darunter der Bayerische Verfassungsgerichtshof sowie verschiedene Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichte.