Rundfunkbeitrag rechtmäßig? Verfassungsgerichtshöfe urteilen diese Woche
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags wird verhandelt
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Die Verfassungsgerichtshöfe (VGH) in
Rheinland-Pfalz und Bayern entscheiden in dieser Woche über die
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ). Dabei geht es vor allem um die
Frage, ob das Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtliche Radio-
und Fernsehsender Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den
Gleichheitsgrundsatz verletzt. Zudem wird der Beitrag als verdeckte
Steuer kritisiert. Zunächst urteilen am morgigen Dienstag die Richter in
Koblenz über die Verfassungsbeschwerde einer Straßenbaufirma. Am
Donnerstag will dann der bayerische VGH in München seine Entscheidung
verkünden. Dort hatten ein Anwalt aus Ingolstadt und die
Drogeriekette Rossmann Popularklagen erhoben.
Aus GEZ wurde Rundfunkbeitrag
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags wird verhandelt
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Der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form gilt seit 2013, der
entsprechende Staatsvertrag war von den Bundesländern ratifiziert
worden. Kam es früher auf die Zahl der tatsächlich vorhandenen Radio-
und Fernsehgeräte an, richtet sich die Höhe bei Unternehmen nun unter
anderem nach der Menge der Beschäftigten, der Betriebsstätten und der
Firmenfahrzeuge. Vor allem Unternehmen mit vielen Filialen oder einem
großen Fuhrpark sehen sich dadurch zu Unrecht belastet, insbesondere
im Vergleich zu Betrieben mit nur einem Standort. So zog auch der
Autovermieter Sixt vors Verwaltungsgericht.
Fraglich ist nun, wie sich die Entscheidungen der Verfassungsgerichte auf den Rundfunkbeitrag auswirken können und ob beide Gerichte zu ähnlichen Schlüssen kommen. Der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr warnte als Vertreter der rheinland-pfälzischen Regierung bereits vor einigen Monaten vor den möglichen Folgen. Sollte der Rundfunkbeitrag für rechtswidrig befunden werden, könne das Land den Staatsvertrag nicht alleine ändern, sondern müsse wohl den Staatsvertrag kündigen. Dies hätte jedoch gravierende Folgen für die Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Wird der Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklärt?
Dazu wird es aber nach Einschätzung des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart nicht kommen, selbst wenn die Richter in Koblenz oder in München den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklären. Alle Bundesländer müssten dann einvernehmlich Korrekturen im Staatsvertrag vornehmen, sagte der Jurist, der in dieser Sache auch für den Autovermieter Sixt tätig ist, im Gespräch mit derr Nachrichtenagentur dpa. Könne man sich nicht auf diese Änderungen einigen, müssten Bayern oder Rheinland-Pfalz den Vertrag kündigen, um mit allen anderen Bundesländern einen neuen Vertrag abzuschließen. Doch selbst dann könnten die Gerichte entsprechend ihrer bisherigen Praxis für einen Übergangszeitraum die Fortgeltung der derzeitigen Regelungen anordnen, soweit dies erforderlich sei, erklärte Degenhart. Ein Rechtsvakuum dürfe es nicht geben.
Ob die beiden Verfassungsgerichte letztlich zu ähnlichen Schlüssen kommen, ist völlig offen. Maßstab in den Verfahren sei jeweils die Landesverfassung, sagte ein Sprecher des Koblenzer VGH. Auch VGH-Präsident Lars Brocker hatte in der Verhandlung betont, es sei durchaus möglich, dass die Gerichte zu zwei verschiedenen Auffassungen kämen. Das sei dem Föderalismus geschuldet.
Beschwerdeführer in Koblenz ist die Firma Volkmann und Rossbach aus Montabaur, die Schutzplanken oder Straßenmarkierungen herstellt. Sie hat rund 200 Mitarbeiter und mit etwa 130 Fahrzeugen einen vergleichsweise großen Fuhrpark. In einigen Autos seien gar keine Radios, da sie nur auf Baustellen eingesetzt würden, hatte die geschäftsführende Gesellschafterin Vanessa Volkmann vor Gericht erklärt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung und der Landtag als Gegenseite hatten jedoch deutlich gemacht, dass sie den Rundfunkbeitrag für sachgerecht und verfassungskonform halten.
Das in München klagende Drogerieunternehmen Rossmann empfindet die Abgabe für seine vielen Betriebsstätten als unverhältnismäßig. Dabei gebe es in den rund 1 750 Drogeriemärkten weder Radios, Fernseher oder internetfähige Computer, hatte Unternehmensanwalt Holger Jacobj erklärt. Zudem sehen die Kläger in der neuen Abgabe eine verdeckte Steuer, für die die Bundesländer keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Rossmann zahlt nach eigenen Angaben momentan rund 280 000 Euro Rundfunkgebühren. Würden alle Beschäftigten an einem Standort arbeiten, wären nur 39 000 Euro fällig.
Die Aussage, beim Rundfunkbeitrag würde es sich um eine versteckte Steuer handeln, wurde Anfang des Jahres aber von einem Gericht wiederlegt. Das Verwaltungsgericht Bremen wies zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag für Privathaushalte ab, da es sich bei diesem entgegen der Ansicht der Kläger um keine Steuer handele, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne. Mehr zu dieser Entscheidung haben wir in einer ausführlichen Meldung.
Rundfunkbeitragt sinkt ab kommendem Jahr
Bereits Ende vergangenen Jahres gab die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Empfehlung heraus, nach der der Rundfunkbeitrag um 73 Cent auf 17,25 Euro pro Monat gesenkt werden könnte. Für die Haushalte würde die Senkung des Beitrags eine Ersparnis von 8,76 Euro pro Jahr bedeuten. Finanziert werden solle die Senkung laut KEF mit der Hälfte der Mehreinnahmen von über einer Milliarde Euro bis 2016, die andere Hälfte solle als Polster zur Seite gelegt werden.
Mitte März dieses Jahres wurde tatsächlich eine Senkung der monatlichen Beiträge beschlossen. Allerdings fällt diese mit insgesamt 48 Cent geringer aus als zunächst erwartet. Statt 17,98 Euro monatlich muss jeder Haushalt ab dem kommenden Jahr also nur noch 17,50 Euro zahlen. Dies ergibt eine Gesamtersparnis von 5,76 Euro im Jahr.