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Netzagentur will Gebührensenkung im Mobilfunk erzwingen

Verbraucherschützer begrüßen Regulierungsvorhaben
Von Marie-Anne Winter mit Material von AFP und ddp

Wie heute Morgen schon berichtet, hat die Bundesnetzagentur hat die Weichen für eine Gebührensenkung im Mobilfunk gestellt. Die Wettbewerbshüter legten heute den Entwurf zu einer erstmaligen Regulierung der Gebühren vor, die die Mobilfunkunternehmen für die Weiterleitung von Gesprächen aus dem Festnetz in ihre Netze erheben. Darin ist unter anderem eine Vorab-Genehmigungspflicht (ex-ante-Preisregulierung) für diese Entgelte vorgesehen. Betroffen sind die vier großen deutschen Anbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2. Verbraucherschützer begrüßten den Schritt. Davon würden die Kunden voraussichtlich "ein Stück profitieren".

Falls sich die Mobilfunkanbieter in den nächsten vier Wochen auf eine freiwillige Absenkung der Weiterleitungsgebühren verständigen, will sich die Netzagentur möglicherweise auf eine nachträgliche Kontrolle beschränken. Eine vom Regulierer erzwungene Gebührensenkung könnte für die Mobilfunkfirmen beträchtliche Einbußen bedeuten. Berichten zufolge machen die Unternehmen bislang bis zu 30 Prozent ihrer Umsätze durch die so genannten Terminierungsentgelte. Unter anderem auf Druck des Regulierers hatten sich die Mobilfunker 2004 und 2005 zu Gebührenabsenkungen bereit erklärt.

Engelte im EU-Vergleich zu hoch

Die Netzagentur verwies nun darauf, angesichts der niedrigeren Weiterleitungsentgelte in anderen EU-Staaten müssten diese Gebühren auch in Deutschland "in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter reduziert werden". Darauf dringt auch die EU-Kommission. Voraussetzung für einen Verzicht auf eine künftige Genehmigungspflicht ist laut Netzagentur, dass die Firmen während des nun laufenden einmonatigen Konsultationsfrist Vereinbarungen über eine "angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades" vorlegen.

Die Bundesnetzagentur wird nach eigenen Angaben auf Grundlage der bis zum 5. Mai erwarteten Stellungnahmen zu dem Entwurf entscheiden, ob Änderungen an der Regulierungsverfügung vorgenommen werden. Innerhalb weiterer vier Wochen habe dann die EU-Kommission Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach werde die Verfügung endgültig in Kraft gesetzt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) betonte, die Auswirkungen der Regulierung auf dem Markt seien schwer vorherzusagen. "Ich würde aber voraussagen, dass der Verbraucher davon ein Stück profitieren wird", sagte vzbv-Referent Michael Bobrowski in Berlin. Den meisten Profit hätten die Kunden jedoch vom weiter steigenden Wettbewerb auf dem Markt.

Reaktionen der Netzbetreiber

Ein Sprecher des Marktführers T-Mobile sagte der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires, man sei sehr zuversichtlich, in den nächsten Wochen zu einer ausreichenden Zahl an Vereinbarungen zu kommen und so die ex-ante-Preisregulierung zu verhindern. T-Mobile sei zudem bereit, auch für die beiden kommenden Jahre die Entgelte aus freien Stücken weiter zu senken.

Auch der Branchenzweite Vodafone bekundete Optimismus im Hinblick auf eine brancheninterne Lösung. Man sehe durchaus die Notwendigkeit, die Terminierungsentgelte nach Maßgabe der Erfordernisse des Wettbewerbs und in Orientierung an europäischen Standards nach unten zu fahren. Eine Vorab-Regulierung sei der falsche Weg, betonte ein Unternehmenssprecher.

Eine Sprecherin von E-Plus sagte, es sei im Grundsatz klar, dass die Entgelte weiter in den Keller gingen. Man werde die anstehenden Konsultationen zu dem Thema nutzen. Auch der kleinste Netzbetreiber o2 erklärte, es werde über weitere Schritte hin zu niedrigeren Preisen diskutiert.

ex-ante-Regulierung soll Wettbewerbsnachteile ausgleichen

Wie in unserer ersten Meldung schon beschrieben, wird die Netzagentur bei der Regulierung die großen Mobilfunkanbieter T-Mobile und Vodafone stärker schonen als die zwei kleineren Anbieter E-Plus und o2, weil der Abstand zu den höheren Gebühren, die von den kleineren Mobilfunkern E-Plus und o2 erhoben würden, voraussichtlich weiterhin 1,4 Cent betragen soll - obwohl E-Plus und o2 deutlich höhere Kosten hätten als ihre großen Konkurrenten. Das liegt daran, dass diese beiden Gesellschaften später in den Markt eingestiegen sind und deshalb Frequenzen mit geringerer Reichweite zugeteilt bekommen haben - mit der Folge, dass sie stärker in Basisstationen zur Übertragung investieren mussten. Ein Sprecher der Netzagentur wollte sich nicht zu den möglichen Maßnahmen äußern. Zuvor müssten die erwarteten Stellungnahmen geprüft werden.

"Die aktuellen Terminierungsentgelte im Mobilfunk orientieren sich anders als im Festnetz nicht an den tatsächlichen Kosten der Netzbetreiber. Eine ex-ante-Regulierung ist daher die geeignete Maßnahme, um überhöhte Terminierungsentgelte zu senken und damit die Wettbewerbsnachteile der Festnetzbetreiber zu beseitigen", kommentiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Wichtig ist ferner, dass zwischen den Terminierungsentgelten der großen und kleinen Netzbetreiber differenziert wird."

"Nur eine differenzierte Entgeltregulierung schafft Chancengleichheit sowohl zwischen Festnetz und Mobilfunk als auch zwischen den vier Mobilfunk-Netzbetreibern. So wird auch der Verbraucher durch sinkende Telefonkosten profitieren", so Grützner abschließend.

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