Gebühr

GEZ-Gebühren für UMTS-Handys

Gebührenpflicht ab sofort oder ab 2007?
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Handy-TV soll der mobile Renner der kommenden Jahre werden, zumindest wenn es nach den Vorstellungen der Mobilfunkindustrie geht. Diese Erwartung könnte nun einen deutlichen Dämpfer bekommen: TV-taugliche Handys gelten als mobile Rundfunkempfangsgeräte, stellt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auf Anfrage der Berliner Zeitung fest. Somit bestehe "grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung", heißt es in dem Schreiben an die Zeitung weiter. Für ein TV-taugliches Handy muss der Inhaber demnach 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen, die diese Gebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter reicht.

Gebührenpflicht ab sofort oder ab 2007?

In dem Zeitungsbericht wird nochmals auf die zum Jahresbeginn 2007 kommende Gebührenpflicht für Internet-taugliche PCs hingewiesen. Zahlreiche Rechtsexperten, darunter auch jene des ZDF, fassen darunter auch Handys und Taschencomputer zusammen. Diese Meinung teilt allerdings die GEZ nicht, so dass vor allem Nutzern von UMTS-Telefonen, die Radio- und Fernsehinhalte über die Mobilfunknetze abrufen können, ein böses Erwachen drohen könnte. Ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS stelle "keinen Empfang über Internet dar", erklärte die GEZ am Freitag auf Nachfrage der Berliner Zeitung. "Das entsprechende Gerät ist daher auch heute schon, also vor dem 1. Januar 2007, gebührenpflichtig", heißt es aus Köln. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, müssten die aktuell knapp eine Million UMTS-Kunden in Deutschland damit rechnen, TV-Gebühren bezahlen zu müssen. Eine Vodafone-Sprecherin indes widerspricht gegenüber der Berliner Zeitung der GEZ-Darstellung: "Unser Angebot wird nicht als Rundfunk qualifiziert." Man mag gespannt sein, wie sich die Gebührenpflicht, deren rechtliche Grundlagen und vor allem die Auslegung dieser Vorschriften hier in den kommenden Monaten entwickeln werden.

Zweitgerätefreiheit: In der Regel keine höheren Kosten

In der Regel wird bei den Handys die sogenannte Zweitgerätefreiheit vorliegen, wonach pro Haushalt nur ein Fernseh- und Radiogerät angemeldet werden muss, ein weiteres Empfangsgerät dann gebührenfrei bleibt. Dennoch, so mutmaßt die Berliner Zeitung weiter, dürfte ein großer Personenkreis verbleiben, der zusätzlich zur Kasse gebeten wird und somit die Gebührenbilanz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter aufbessert. So müssen Gewerbetreibende damit rechnen, für ihr geschäftlich genutztes Handy nochmals zu zahlen. Auch für Privatleute, die bislang nur ein Radio für 5,52 Euro monatlich angemeldet haben, dürfte es teurer werden: Schließlich werden Internet-PC und Handys als Fernsehempfänger eingestuft - macht 11,51 Euro pro Monat mehr.

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