Button-Lösung

Abofalle reloaded: Gesetzeslücke erlaubt weiteren Online-Betrug

Großhandels-Portale und Gewerbeauskünfte mit unerwünschtem Abo
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Mit Einführung der "Button-Lösung" zum 1. August schien das Ende von unseriösen Abofallen im Internet gekommen zu sein. Doch in den letzten Wochen häufen sich Berichte, dass Betrüger sich dank einer Gesetzeslücke neue Opfer und Methoden ausgesucht haben.

Von privaten Nutzern und Verbrauchern gibt es seit dem vergangenen Sommer deutlich weniger Beschwerden über ungewollt abgeschlossene kostenpflichtige Abonnements auf Webseiten. Denn ein kaum lesbarer Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht mehr - mit einem entsprechend großen und korrekt beschrifteten Button muss der Anbieter seitdem darauf hinweisen, dass ein einmaliger Kauf oder ein kostenpflichtiges Abonnement zustande kommt. Die Neuerungen hatten wir in unserem Bericht Button-Lösung im Detail ausführlich erläutert. Das Problem dabei ist: Die seit August geltenden Gesetzesvorgaben richten sich ausschließlich an Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher anbieten - Verträge zwischen Business-Kunden sind davon nicht betroffen.

Neue Masche: Business-Plattformen mit klein gedruckten, versteckten Abos

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Jürgen Acker - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Nachdem für die Betrüger auf Verbraucher-Plattformen nichts mehr zu holen ist, haben sie sich Plattformen für spezielle Business-Services ausgesucht. Vor einigen Tagen haben MDR [Link entfernt] und Deutschlandfunk darüber berichtet, dass mittlerweile eine ganze Reihe zwielichtiger Großhandelsplattformen oder Business-to-Business-Portale an den Start gegangen sei. Die dubiosen Angebote würden für Digitalkameras, Fernseher oder Smartphones zum halben Preis oder mit noch höherem Rabatt werben. Ob der Käufer die Ware zu diesem Preis jemals erhält, ist dabei völlig ungewiss.

Prominent und gut lesbar auf der Seite platziert sei aber der Hinweis, dass dieses Angebot lediglich für Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler bestimmt sei. Und dann folge ganz am Ende der Seite wieder die bekannte Masche: In einem klein gedruckten, kaum lesbaren Text ist der Hinweis versteckt, dass mit der Registrierung ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird.

"In dem Augenblick aber, wo man vorgibt, sich hier nur an den Gewerbetreibenden wenden zu wollen, ist man als Betreiber nicht diesen zwingenden Ver­braucher­schutz­vor­schriften unterlegen", äußert Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegenüber "MDR Info". Die Gemeinheit bestehe darin, dass die Anbieter offenbar auch unbedarfte Verbraucher in die Falle locken wollen und zu diesem Zweck bewusst Werbung in privaten Facebook-Profilen und auf anderen Nutzer-Plattformen schalten.

Auf der folgenden Seite berichten wir von anhaltenden Betrugsversuchen mit unseriösen Gewerbeauskunftsdiensten und erläutern, was private Verbraucher und Gewerbetreibende tun können, die Opfer einer Abofalle geworden sind.

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