@kel28
Erfolgt das Ganze per Telefonanruf sind die Daten aber schon bekannt. Die stehen nämlich im bekannten gelben Branchenbuch, direkt neben der Telefonnummer.
gut - aber im artikel ging es meiner meinung nach um Webseiten die eigentlich gewerbetreibende ansprechen müßten (aber eben extra so konstruiert sind, das sie auch otto normal surfer ansprechen)
otto normal surfer hat keinen eintrag in branchenbüchern und auch nur bei otto-normal-bürger wäre es ja damit illegal.
denn wie schon im artikel steht - unter gewerbetreibenden gilt die neue regelung ja nicht . . .
Klar - damit können gewerbetreibende ja auch weiterhin "beschis.s.s.sen" werden. aber für die ist das neue gesetz ja eben auch nicht geplant gewesen...
Telefonisches Verkaufen von Einträgen in unbedeutenden Branchenverzeichnissen war und ist leider auch immer noch ein Dauerbrenner.
stimmt, aber das gibt es ja auch bei privatleuten.
wenn ich mir überlege wie viele alte leute mit angeblichen gewinnspielen abgezockt werden . ..
aber auch dort hat der gesetzgeber es ja erschwert indem eine verpflichtung besteht eine rufnummer zu übermitteln...
nicht das ich das als ausreichend empfinde - aber es erschwert natrülich schon den betrügern ihre masche