Reaktion

Telekom begrüßt 10-Wochen-Frist bei Vorratsdaten­speicherung

Die neue Vorrats­daten­speicherung kommt scheinbar besser an als die alte. Die Telekom kritisiert aber, dass es zwei unter­schiedliche Speicher­fristen gibt. Telefónica ist indes wichtig, dass der Zugriff auf die Daten innerhalb des vorgegeben Rahmens bleibt.
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Reaktionen zur Vorratsdatenspeicherung (Symbolbild) Reaktionen zur Vorratsdatenspeicherung (Symbolbild)
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Bei der Deutschen Telekom stößt der Vorschlag zur Neuregelung der Vorrats­daten­speicherung von Bundes­justiz­minister Heiko Maas (SPD) auf ein positives Echo. Dass der Speicher­zeitraum auf maximal zehn Wochen beschränkt werde und damit deutlich kürzer ausfalle als die vorherige Regelung, begrüße der Konzern grundsätzlich, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Grundsätzlich müsse die Politik Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen würdigen. "Hier geht es um das Vertrauen der Menschen".

Ein Konzernsprecher von Telefónica Deutschland betonte, dass sich die geplante Neuregelung der Vorrats­daten­speicherung nur in dem von den Gerichten skizzierten engen Korridor der Rechtmäßigkeit, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, bewegen" dürfe. "Eine stabile Rechtssicherheit für Bürger und Tele­kommunikations­netz­betreiber ist essenziell", sagte der Sprecher.

"Verschiedene Speicherfristen bedeuten Mehraufwand"

Reaktionen zur Vorratsdatenspeicherung (Symbolbild) Reaktionen zur Vorratsdatenspeicherung (Symbolbild)
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Der Justizminister hatte zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zuvor einen neuen Vorschlag präsentiert. Dieser sieht vor, dass Telekom-Anbieter Verbindungs­daten zu Telefon­gesprächen und IP-Adressen höchstens zehn Wochen und Standortdaten bei Handy-Gespräche maximal vier Wochen speichern dürfen.

Diese Regelung sieht die Telekom allerdings kritisch: Die verschieden langen Speicherfristen bedeuteten einen erhebliche Mehraufwand, betonte der Sprecher. Die Kosten für die Speicherung müsse deshalb der Staat tragen. In den Leitlinien des Justizministeriums ist eine Entschädigung aber nur vorgesehen, wenn für Anbieter "eine unverhältnismäßige Kostenlast" mit erdrosselnder Wirkung ensteht.

Zahlreiche Details zu den neuen von Maas vorgestellten Leitlinien für die Speicherfristen haben wir gestern in einer ausführlichen Meldung zusammengestellt.

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