Vertragsverletzungsverfahren

EU verklagt Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung (Update)

Überarbeitung der EU-Richtlinie schützt nicht vor Klage
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EU verklagt Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung EU verklagt Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung
Bild: vorratsdatenspeicherung.de
Nachdem es längere Zeit unklar war, ob Deutsch­land wegen der nicht umge­setzten Richt­linie zur Vorratsdatenspeicherung juristische Konse­quenzen befürchten muss, hat die EU-Kommission nun doch beschlossen, die Bundes­republik vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Wie die zu erwartende Strafe ausfallen wird, ist allerdings völlig offen.

Noch vor wenigen Tagen wurde darüber spekuliert, ob Deutsch­land beim Thema Vorrats­daten­speicherung nicht vielleicht doch mit einem blauen Auge davonkommt. In einer Sitzung hatte sich der Innen­ausschusses des Bundestags Mitte Mai ein Prozedere ausgedacht, das nicht nur die europäische Rechtslage, sondern auch die Behäbigkeit der Behörden mit­berück­sichtigt. Denn bis zu einer Verurteilung, die wohl frühestens nächstes Jahr passieren wird, muss Deutschland keinen einzigen Euro an Strafzahlungen leisten. Und just im nächsten Sommer herrscht in Deutschland Bundes­tags­wahl­kampf und es bleibt abzuwarten, welche Politik die einzelnen Parteien bezüglich der Vorrrats­daten­speicherung im Wahlkampf propagieren werden.

Darüber hinaus gibt mittlerweile Bestrebungen, die entsprechende EU-Richtlinie zu ändern oder vielleicht sogar ganz abzuschaffen, da sie auch in anderen EU-Staaten auf Ablehnung gestoßen war.

Uneinigkeit der Bundesregierung hat zur Klage beigetragen

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Bild: vorratsdatenspeicherung.de
Die nun beschlossene Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist nach geltender EU-Gesetzgebung das letzte Mittel, um einen Mitgliedstaat zur Umsetzung gemeinsamer Richtlinien zu zwingen. In Deutschland herrschte nach der Ablehnung der ersten Fassung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht Uneinigkeit darüber, ob und wie die Verbindungsdaten der Bürger gespeichert werden sollen. Diese Uneinigkeit verlief auch mitten durch die Bundesregierung, die sich bis zuletzt nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte.

Reaktionen aus Deutschland zeigen Verständnis für Klage

Erste Reaktionen aus Deutschland zeigen Verständnis für die von der EU-Kommission beschlossenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Anscheinend haben einige deutsche Politiker angesichts der Griechenland-Krise, bei der Deutschland seinerseits immer wieder auf die Einhaltung von EU-Richtlinien pocht, ein schlechtes Gewissen. Gegenüber dem Deutschlandradio äußerte sich der CSU-Europaabgeordnete und Innenpolitiker Manfred Weber:

"Wenn wir Deutschen von anderen in Europa dauernd fordern, Griechen und so weiter, dass sie die Spielregeln einhalten, und diese Regel wurde mit deutscher Beteiligung beschlossen, dann sollte auch Deutschland die Spielregeln, die wir in dem Bereich beschlossen haben, respektieren und umsetzen."

EU-Innenkommissarin Malmström, die zwar selbst an der Überarbeitung der betreffenden EU-Richtlinie arbeitet, machte aber klar, dass dies momentan keine Auswirkung auf das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland habe: "Der Umstand, dass wir derzeit die Richtlinie überprüfen, und vielleicht verändern, hat nichts damit zu tun, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, bestehendes Recht hier und jetzt umzusetzen", äußerte die Kommissarin gegenüber dem Deutschlandradio. Von dem von Bundesjustizministerin Schnarrenberger vorgeschlagenen Quick-Freeze-Verfahren, bei dem nur bei konkretem Verdacht Daten vom Löschen nach einem gewissen Zeitraum ausgenommen werden, hält Malmström nichts: "Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Quick Freeze kann nicht als eine Umsetzung der Richtlinie gelten. Hier geht es um ein anderes System, das nicht so weit geht, wie die gemeinsam beschlossene Vorratsdatenspeicherung und es ist nicht so wirksam wie das, was die Richtlinie vorsieht."

Update 31. Mai, 11:50 Uhr: BITKOM kritisiert EU-Klage

Der Branchenverband BITKOM kritisiert die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland und fordert, dass die Datenspeicherung erst nach der anstehenden Überarbeitung der EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Die deutsche Regelung müsse langfristig mit EU-Recht vereinbar sein. Gemeinsam mit weiteren Verbänden plädiert BITKOM auch dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abzuwarten.

BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder äußerte sich zur Entscheidung der EU-Kommission: "Die Unternehmen tragen auf belastbarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei. Trotz des laufenden Novellierungsverfahrens der EU jetzt aber im Hauruck-Verfahren das in Deutschland geltende Recht zu ändern, macht keinen Sinn. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann. Zuletzt haben die BITKOM-Firmen auf Aufforderung der Politik dreistellige Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Die Telekommunikations- und Internetwirtschaft braucht mehr Planungssicherheit. Ein deutsches Gesetz darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden. Ein so schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wie er von der Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig ausgeht, muss sehr sorgfältig überdacht werden. Hier ist ein Maximum an Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefordert. Wie auch immer der Bundestag sich letztlich entscheidet: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss immer gewahrt bleiben."

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