Konflikt

Regierung bei Vorratsdatenspeicherung nicht kompromissfähig

Patt zwischen Union, FDP und EU - es drohen Klage und Strafgeld
Von dapd /

Vorratsdatenspeicherungs-Diskussion Union, FDP und EU sind bei der Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht zum Kompromiss bereit
Grafik: teltarif.de
Die Bundesregierung kann sich nicht auf ein Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung einigen. Entgegen der Haltung des Koalitionspartners Union beharrt FDP-Chef Philipp Rösler auf die Forderung seiner Partei, Daten zum Zweck der Strafverfolgung und Terrorabwehr nur sieben Tage anlassbezogen zu speichern. Die EU sitzt Schwarz-Gelb aber immer mehr im Nacken: Sie forderte am Donnerstag binnen vier Wochen einen Gesetzentwurf und drohte mit Strafgeld sowie Klage. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte Brüssel dafür scharf.

Rösler erklärte, seine Partei erwarte, dass die Union ihren Widerstand gegen das von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene sogenannte "Quick-Freeze-Modell" aufgebe. Es liege nur an CDU und CSU, wie schnell man sich einige, sagte der Vizekanzler dem Hamburger Abendblatt vom Samstag. "Die Union ist jetzt am Zug." Die anlasslose Speicherung von Daten bedeute, "dass der Staat pauschal seine Bürger verdächtigt, sie könnten irgendwann einmal Straftäter werden". Nur deshalb Daten zu speichern, sei falsch.

Vorratsdatenspeicherungs-Diskussion Union, FDP und EU sind bei der Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht zum Kompromiss bereit
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Die Union will Telefon- oder Internetdaten sechs Monate pauschal speichern. Damit soll es möglich sein, Straftaten besser aufzuklären. CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl verwies dazu auf die Mordserie in Toulouse. In Deutschland wäre die Ermittlung des Mörders nicht möglich gewesen, weil Provider hierzulande - anders als in Frankreich - Telekommunikationsdaten lediglich für technische Zwecke und zur Erstellung von Rechnungen vorhalten dürften, sagte er der Welt vom Samstag. Eine Speicherung auf Vorrat sei verboten.

Rösler meinte hingegen, der FDP-Vorschlag finde "die richtige Balance zwischen der Wahrung der Bürgerrechte und den notwendigen Instrumenten für die Sicherheitsbehörden". Über Details könne man gern fachlich diskutieren, bot er an, betonte aber gleichzeitig: "Auf Grundlage unseres Modells".

Leutheusser-Schnarrenberger fordert Erklärung der EU

Die EU-Kommission hatte Deutschland am Donnerstag eine Frist von vier Wochen gesetzt, um einen Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung zu präsentieren, der den europäischen Richtlinien entspricht. In dem Mahnschreiben wurden eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und eine Geldbuße angedroht.

Leutheusser-Schnarrenberger spielte den Ball zurück und verwies darauf, dass die entsprechende EU-Richtlinie ohnehin geändert werden müsse. Dies dürfe "nicht auf den Sanktnimmerleinstag verschoben werden", sagte die FDP-Politikerin der Frankfuriter Allgemeinen Sonntagszeitung. Während von ihr mit "Brachialgewalt die Umsetzung eines Auslaufmodells" eingefordert werde, komme Brüssel mit der angekündigten Überarbeitung der Richtlinie "keinen Schritt voran". Dies sei erklärungsbedürftig.

Der FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff nannte das Verhalten der EU-Bürokraten einen "geradezu bizarren Vorgang". Die Kommission verlange die Umsetzung einer Richtlinie, die sie selbst bald ändern wolle und die zudem derzeit in Europa gerichtlich überprüft werde. "Der EU-Kommission mangelt es am politischen Gespür, wenn sie in solch einer Situation in innere Verhandlungen eines einzelnen Mitgliedslandes eingreift. Derartige Brüsseler Vorgaben sind vollkommen unnötig und schaden der Europa-Idee nachhaltig."

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