verklagt

Urteil: Vertrag im Flirtforum für Jugendlichen unwirksam

Eltern hätten der Mitgliedschaft zustimmen müssen
Von ddp / Anja Zimmermann

Im Streit um Onlinegebühren stärkt das Amtsgericht München (Az. 262 C 18519/08) die Rechte von Jugendlichen und ihren Eltern. Ein damals 17-Jähriger hatte Anfang 2006 eine Flirtseite im Internet aufgerufen und dort für 99 Cent eine Probemitgliedschaft angetreten. Dabei übersah der Jugendliche jedoch, dass die Probemitgliedschaft später automatisch in eine Vollmitgliedschaft überging, wie das Gericht heute mitteilte.

Die Betreiber der Seite buchten als Jahresbeitrag 72 Euro ab, die sich der Jugendliche jedoch per Widerspruch zurückholte. 2007 versuchten es die Betreiber erneut mit der Abbuchung, was der Jugendliche wieder unterband. 2008 jedoch reagierte er zu spät und verklagte deshalb die Internetfirma auf Rückzahlung. Dieser Klage gab das Amtsgericht in dem bereits rechtskräftigen Urteil nun recht.

Nach Ansicht des Richters war die Mitgliedschaft des Klägers in dem Flirtportal nicht wirksam. Da der Vertrag noch vor der Volljährigkeit geschlossen worden sei, sei er "schwebend unwirksam" gewesen. Die Eltern des Jugendlichen hätten der Vereinbarung zustimmen müssen. Außerdem habe der junge Mann nach seinem 18. Geburtstag das Portal nicht mehr genutzt, was als stillschweigende Zustimmung zu werten gewesen wäre.

Zudem bemängelte das Gericht, dass die wahren Kosten der Mitgliedschaft in einem Fließtext versteckt worden seien. Die 72 Euro seien "überraschend und daher unwirksam". Das gelte auch für die automatische Verlängerungsklausel.

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