TKG

TKG-Änderung: Opposition kritisiert Pläne als unzureichend

Staatlicher Zugriff auf Daten und Passwörter immer noch möglich
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Die geplanten Änderungen am TKG sind umstritten. Die geplanten Änderungen am TKG sind umstritten.
Bild: Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Die Grünen und die Piratenpartei haben die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Datenschutzes im Internet scharf kritisiert. Die Vorschläge von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seien "von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Internet als zentralem Kommunikationsraum unserer Zeit geprägt", schreibt der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz.

Die geplanten Änderungen am TKG sind umstritten. Die geplanten Änderungen am TKG sind umstritten.
Bild: Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen und damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Demnach sind die gesetzlichen Grundlagen aus den Zeiten der rot-grünen Koalition für den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten teilweise verfassungswidrig. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, es gehe nicht um eine Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste, sondern nur um eine Präzisierung der Rechtslage.

Verfassungsgerichts-Kläger: Private Kommunikation werde noch mehr überwacht

Der Piraten-Politiker Patrick Breyer, der die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, sagte, der vom Kabinett verabschiedete Entwurf sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig". Wenn der Gesetzentwurf in dieser Form von Bundestag und Bundesrat verabschiedet würde, werde die private Kommunikation im Internet noch stärker überwacht als bisher, kritisierte Breyer, der für die Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein sitzt. Auch Geheimdienste könnten dann privaten Internet-Nutzern "ohne größere Einschränkungen hinterherschnüffeln".

Von Notz warf Friedrich vor, mit der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft den ungehinderten Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Kundenregister der Internet-Provider juristisch abzusichern. "Für die Freiheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer ist wenig gewonnen."

Leichte Kritik kam bereits gestern vom Branchenverband Bitkom. Dieser forderte allerdings Änderungen im Detail. Insbesondere sollte klarer und konkreter geregelt werden, wie und in welcher Form die Unternehmen Bestandsdaten, also insbesondere Name und Anschrift des Nutzers, an die Behörden weitergeben müssen.

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