Auszahlen

Prepaid-Guthaben: So lassen Sie es sich auszahlen

Auch wenn eine Prepaid­karte abge­schaltet oder gekün­digt wird: Das Guthaben darf nicht verfallen. Der Provider ist gesetz­lich dazu verpflichtet, es dem Kunden auszu­be­zahlen. So kommen Sie an Ihr Geld.
Von / Christian Bekker

Besitzer einer Prepaid­karte können nach Belieben Guthaben aufladen, abte­le­fo­nieren, damit im mobilen Internet surfen, Optionen buchen und diese wieder kündigen - ohne Rück­sicht auf längere Vertrags­lauf­zeiten als die übli­chen 28 Tage.

Und wer einen besseren Tarif findet, kann problemlos inner­halb weniger Tage zu einem neuen Provider wech­seln, die Rufnummer mitnehmen und die alte Karte still­legen. Aufgrund der nicht vorhan­denen Vertrags­lauf­zeit kann auch ein Provider jeder­zeit eine Prepaid­karte kündigen und abschalten.

Doch das auf der Prepaid­karte vorhan­dene Guthaben darf der Provider nicht einfach behalten - so kommen Prepaid-Kunden wieder an ihr Geld.

Gesetz­liche Pflicht zur Auszah­lung von Prepaid-Guthaben

Prepaid-Guthaben: So klappt es mit der Auszahlung Prepaid-Guthaben: So klappt es mit der Auszahlung
Fotos: Anne Katrin Figge - fotolia.com/teltarif.de, Grafik: amiganer-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Als Prepaid-Karten in Deutsch­land ab 1997 den Markt eroberten und später dann auch wieder gekün­digt wurden, versuchten Provider, das Guthaben einfach zu behalten und den Kunden mit faden­schei­nigen Argu­menten abzu­speisen. Doch das hatte vor Gericht keinen Bestand. Nach der aktu­ellen Rechts­lage muss vom Kunden selbst aufge­la­denes Prepaid-Guthaben vom Provider immer an den Kunden erstattet werden. Ausnahmen zu dieser Regel gibt es nicht. Jedoch kann der Anspruch auf eine Rück­zah­lung nach drei Jahren nachdem eine Gutha­ben­auf­ladung statt­gefunden hat verfallen.

Juris­tisch geklärt ist auch die Tatsache, dass für die Auszah­lung des Gutha­bens vom Provider keine Gebühr erhoben werden darf. Für seine eigene Arbeit des Auszah­lens darf er vom Guthaben des Kunden also nichts einbe­halten.

Kündi­gung versus Gutha­ben­aus­zah­lung

Im Prepaid-Bereich gibt es trotzdem manchmal noch Verhal­tens­weisen von Provi­dern, die für den Kunden über­ra­schend oder nach­teilig sein können. Denn die Kündi­gung einer Prepaid­karte ist in Deutsch­land leider nicht auto­ma­tisch mit der Gutha­ben­aus­zah­lung verbunden. Der Kunde muss die Auszah­lung des Prepaid-Gutha­bens explizit anfor­dern und dafür in der Regel seine Iden­tität nach­weisen sowie die Bank­ver­bin­dung angeben. Denn gerade die Bank­daten liegen dem Provider ja gar nicht vor, wenn der Kunde die Prepaid­karte ausschließ­lich mit Guthaben-Vouchern aufge­laden hat.

Wer also die Kündi­gung seiner Prepaid­karte an den Provider schickt, muss zusätz­lich in diesem Schreiben die Gutha­ben­aus­zah­lung bean­tragen, der Provider macht dies in der Regel nicht von selbst. Bei zahl­rei­chen Provi­dern ist es auch nicht möglich, sich das Guthaben ausbe­zahlen zu lassen, die Prepaid­karte aber hinterher am Leben zu erhalten: Einen Antrag auf Gutha­ben­aus­zah­lung inter­pre­tieren die meisten Provider als "Desin­ter­esse" des Kunden und kündigen dann selbst die Prepaid­karte bzw. schalten sie nach der Gutha­ben­aus­zah­lung einfach ab, auch wenn der Kunde die Kündi­gung gar nicht ausge­spro­chen hat.

Auch wenn der Provider von sich aus die Prepaid­karte gekün­digt hat, muss der Kunde die Initia­tive ergreifen und auf einem der unten in der Über­sichts-Tabelle genannten Wege die Auszah­lung des Gutha­bens anfor­dern.

Selbst aufge­la­denes Guthaben versus Start-/Bonus­gut­haben

Noch immer gibt es bei den Nutzern von Prepaid-Karten die falsche Auffas­sung, das ganze Guthaben - so wie es im Kunden­center ange­zeigt wird - müsse erstattet werden. Dem ist aber nicht so.

Die einschlä­gigen Gerichts­ur­teile in dieser Sache besagen, dass ledig­lich das vom Kunden selbst aufge­la­dene Guthaben ausbe­zahlt werden muss. Start- oder Bonus­gut­haben muss der Provider nicht ausbe­zahlen - er darf es einfach verfallen lassen. Dazu gehört das mit dem Prepaid-Star­ter­paket gewährte Start­gut­haben, aber auch Bonus-Guthaben, das im Rahmen von Aktionen gewährt wurde.

Endgültig verfallen darf selbst aufge­la­denes Guthaben - falls der Inhaber sich nicht meldet - per Gesetz erst nach Ablauf der drei­jäh­rigen Verjäh­rungs­frist; mehr dazu lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber zur Gültig­keit von Prepaid-Guthaben.

Auszah­lungs-Antrag beim Provider stellen

Wenn Prepaid-Kunden die Auszah­lung ihres Prepaid-Gutha­bens beim Provider anfor­dern, schreiben sie mitunter eine form­lose E-Mail mit dem Text "hiermit fordere ich das Guthaben meiner Prepaid­karte zurück; bitte über­weisen Sie das Guthaben auf folgendes Konto...". Dann ist die Verwun­de­rung manchmal groß, wenn der Provider die Auszah­lung zunächst ablehnt oder weitere Infor­ma­tionen anfor­dert.

Denn mögli­cher­weise ist dem Provider die betref­fende E-Mail-Adresse nicht bekannt oder der Kunde hat nicht genü­gend Infor­ma­tionen von sich ange­geben, damit man ihn zwei­fels­frei als Inhaber der Prepaid­karte iden­ti­fi­zieren könnte. Das kann insbe­son­dere der Fall sein, wenn die Prepaid­karte vor der Einfüh­rung der allge­meinen Regis­trie­rungs­pflicht im Jahr 2004 bezie­hungs­weise vor der 2017 einge­führten Iden­ti­fi­zie­rungs­pflicht gekauft wurden.

Der Kunde sollte also sicher­heits­halber bis zur Auszah­lung des Gutha­bens die SIM-Karte nicht wegwerfen und bei seinem Antrag auf Gutha­ben­aus­zah­lung immer diese Angaben mitschi­cken:

  • Vor- und Nach­name des ursprüng­li­chen Inha­bers der Prepaid­karte
  • Rufnummer der Prepaid­karte
  • SIM-Karten-Nummer (auf der SIM-Karte)
  • Höhe des selbst aufge­la­denen Gutha­bens
  • Bank­ver­bin­dung (IBAN, BIC und Name des Konto­in­ha­bers)

Gege­be­nen­falls fragt der Provider weitere Iden­ti­fi­zie­rungs­merk­male wie das Geburts­datum oder die Post­adresse des Prepaid­karten-Inha­bers ab. Dies sollte in der Regel aber nicht notwendig sein, wenn der Inhaber die oben aufge­lis­teten Angaben machen kann. Die Verpflich­tung, ein spezi­elles Formular zu verwenden, darf der Provider dem Kunden nicht aufer­legen, auch ein form­loser Antrag muss bear­beitet werden. Mit einem offi­zi­ellen Formular, falls der Provider dies bietet, sollte das Proze­dere aber am einfachsten sein. Auch eine Verpflich­tung, die SIM-Karte zurück­zu­senden, darf der Provider dem Kunden nicht aufer­legen.

Möchte man sich das Prepaid-Guthaben eines verstor­benen Ange­hö­rigen ausbe­zahlen lassen, sind außer den obigen Angaben eine Kopie der Ster­be­ur­kunde bzw. des Erbscheins mitzu­senden.

Über­sicht: Wie kann ich mir mein Prepaid-Guthaben auszahlen lassen?

Anbieter Gutha­ben­aus­zah­lung via
E-Mail Kontakt­for­mular Hotline Service-Chat PDF-Formular
Netz­be­treiber  
Telekom Nein Ja 0800 330 22 02
Kurz­wahl: 2202
Ja Nein
Voda­fone Nein Nein 0172 229 0 229 WhatsApp Nein
o2 Nein Nein 0176 88 85 52 82 Nein Ja
Telekom-Discounter  
cong­star Nein Ja 0221 797 007 00 Ja Nein
easytel Ja Nein 06421 620 362 22 Nein Nein
EDEKA smart Ja Nein 0800 25 333 52
Kurz­wahl: 33352
Nein Nein
FCB Mobil
(nur noch Bestands­kunden)
Ja Nein 0171 252 19 00
Kurz­wahl: 1900
Nein Nein
ja!mobil Nein Ja 0221 79 700 333 WhatsApp Nein
Kauf­land Mobil Ja Nein 0800 002 21 23
Kurz­wahl: 22123
Nein Nein
Mobilka Ja Nein +49 30 20 65 83 34 Nein Nein
NORMA Connect Ja Nein 0800 00 33233
Kurz­wahl: 33233
Nein Nein
PENNYmobil Nein Ja 0221 79 700 330 WhatsApp Nein
Voda­fone-Discounter  
fyve ausschließ­lich nach schrift­li­cher Kündi­gung
klar­mobil Nein Nein 040 348 585 305 WhatsApp Nein
LIDL Connect Ja Ja 0172 222 20 22 Nein Nein
Lyca­mo­bile k.A.
otelo Nein Ja 0800 503 58 30 Nein Nein
Ross­mann Mobil ausschließ­lich nach schrift­li­cher Kündi­gung
Telefónica-Discounter  
Aldi Talk Ja Ja 0177 177 1157 Nein Nein
Ay Yildiz Nein Ja 0177 177 11 35 Nein Ja
Blau Nein Nein Nein Nein Ja
blau­world
(nur noch Bestands­kunden)
Ja Nein 0177 17 71 138 Nein Nein
discotel Nein Ja 06181 7074 090 Nein Nein
Fonic Nein Nein 0176 8888 0000 Face­book Nein
Fonic mobile Nein Nein 0176 8888 0000 Nein Nein
free-prepaid
(nur noch Bestands­kunden)
Nein Ja 06181 707 42 80 Nein Nein
Lebara Ja Nein 0211 310 510 199
Kurz­wahl: 5588
Ja Nein
NettoKOM Nein Ja Nein Nein Ja
netz­club Ja Ja 0176 888 93939 Ja Nein
nova­mobil Nein Nein Nein Nein Ja
Ortel mobile Ja Nein Nein Nein Ja
smart­mobil Nein Ja 06181 7074 030 Nein Nein
Tchibo Nein Ja 040 605 900 095 Nein Nein
WhatsApp SIM Nein Ja 0177 177 11 90 Nein Ja
your­fone Nein Ja 06181 707 40 83 Nein Nein
Stand: August 2022
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