Telefonwerbung mit gefälschter Rufnummer: Hausdurchsuchung
Hausdurchsuchungen wegen Telefonwerbung mit unterdrückter bzw. falscher Rufnummer
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Wer Telefonwerbung ohne Rufnummer durchführt und dadurch glaubt, unentdeckt zu bleiben, der irrt. Den Eindruck zumindest
vermittelt heute die Bundesnetzagentur, die per Pressemitteilung darüber informiert, dass sie
erstmals Durchsuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung mit Rufnummernunterdrückung in Unternehmen durchgeführt hat.
Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen beziehen sich auf Wohnräume sowie auf Geschäftsräume
verschiedener Gesellschaften, in denen Unterlagen und Dokumente über die erfolgten
Anrufe vermutet werden. An der Durchsuchung sind nach Darstellung der Aufsichtsbehörde
14 Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beteiligt, die von
Kräften der örtlichen Polizei unterstützt wurden.
Verfahren geht auf Verbraucherbeschweden zurück
Hausdurchsuchungen wegen Telefonwerbung mit unterdrückter bzw. falscher Rufnummer
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Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet und angezeigt, dass sie zu
Werbezwecken unter Anzeige einer - nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur - nicht
zugeteilten Rufnummer angerufen worden seien.
"Dank der ausführlichen Schilderungen der Verbraucher über die belästigenden Werbeanrufe konnte trotz vorgetäuschter
Rufnummer ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen als
möglicher Verursacher ermittelt werden. Möglichen Verstößen gegen unerlaubte Telefonwerbung wird konsequent
nachgegangen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Behörde betont in ihrer Mitteilung auch, dass die Durchsuchung auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses erfolgte. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Rechtsverstoß voraus, den die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgen kann. Die Durchführung einer Durchsuchung diene der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Verstoßes schuldig gemacht haben.
Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. Entsprechend will die Bundesnetzagentur zu dem konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren bis zum behördlichen Abschluss des Verfahrens keine weiteren Informationen veröffentlichen. Das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung gilt schon seit mehreren Jahren und schließt auch das Verbot der Unterdrückung von Telefonnummern für Callcenter ein.