Kabel BW

Erster Antrag gegen Versteigerung von Funkfrequenzen erfolglos

Kabel BW vor Gericht erfolglos
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Ein Eilantrag gegen die geplante Versteigerung von neuen Mobilfunk-Frequenzen ist vom Kölner Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Das Unternehmen Kabel Baden-Württemberg wollte mit seinem Antrag ein Aussetzen der für April geplanten Versteigerung im Bereich von 800 Megahertz (Schlagwort Digitale Dividende) erreichen, teilte das Gericht mit. Eine künftige Nutzung dieser Frequenzen könnte der Firma zufolge Störungen im eigenen Kabelnetz verursachen, über das Free- und Pay-TV-Angebote sowie Internet-Zugänge angeboten werden.

Das Unternehmen klagt daher auch gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. Das Kölner Gericht erklärte, die befürchteten Störungen rechtfertigten keine Aussetzung des Vergabeverfahrens. Der Beschluss sei nicht anfechtbar (Az: 21 L 1851/09).

Über fünf ähnliche Klagen gegen die Versteigerung - eingereicht von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern - muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden. Zudem gibt es sechs Klagen von Unternehmen, die die Bedingungen der Versteigerung für rechtswidrig halten. Dazu soll es eine Mitte März eine mündliche Verhandlung in Köln geben. Am Freitag hatte die Bundesnetzagentur bekannt gegeben, wer berechtigt ist, bei der Auktion mitzubieten. Dabei handelt es sich lediglich um die vier aktuell bereits aktiven Mobilfunknetzbetreiber.

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