Frequenz-Versteigerung

Kommentar: Warum werden ungenutzte Frequenzen nicht für Mobilfunk genutzt?

Ein Block aus dem 1 800-MHz-Band wird als "Schutzband für DECT" reserviert und nicht für Mobilfunkdienste versteigert. In unserem Gastkommentar hält Thomas Kürner von der TU Braunschweig dies für fahrlässig und zeigt auf, wie andere Staaten das Problem lösen.
Von Thomas Kürner und Alexander Kuch

Gast-Kommentar zur Frequenzversteigerung Kommentar: Warum werden ungenutzte Frequenzen nicht für Mobilfunk freigegeben?
Bild: o2
Die nächste Beiratssitzung der Bundesnetzagentur zur Frequenzvergabe soll Ende Januar stattfinden. Es steht eine Auktion von Mobilfunkfrequenzen an, um nach der Fusion von Telefónica o2 und E-Plus den Markt neu zu regulieren. Zu Beginn des Jahres hat teltarif.de in einem umfangreichen Ausblick erläutert, was bei der Neuvergabe alles passieren könnte.

Gast-Kommentar zur Frequenzversteigerung Kommentar: Warum werden ungenutzte Frequenzen nicht für Mobilfunk freigegeben?
Bild: o2
Laut Angaben der Bundesnetzagentur sind im 1 800-MHz-Band zweimal 4,5 MHz gepaart als "Schutzband für DECT" reserviert, und zwar von 1 780,5 bis 1 785 MHz und 1 875,5 bis 1 880 MHz. Exklusiv für teltarif.de hat Prof. Dr.-Ing. Thomas Kürner vom Institut für Nachrichtentechnik an der Technischen Universität Braunschweig einen Gastkommentar verfasst. In diesem zeigt er auf, dass es weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll sei, einen speziellen Bereich im 1 800-MHz-Band gänzlich brach liegen zu lassen. Angesichts der dringenden Notwendigkeit zur Mobilisierung aller Möglichkeiten, den Breitbandausbau in Deutschland voranzubringen, sei es geradezu fahrlässig, diese Ressource nicht zu nutzen.

Im Folgenden veröffentlichen wir diesen Gastkommentar in voller Länge.

Treibstoff für den Breitbandausbau: Warum werden ungenutzte Frequenzen nicht für den Mobilfunk freigegeben?

Digitale Inhalte aller Art werden heute zunehmend per Mobilfunk übertragen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach mobilen Datendiensten und auslaufender Funkrechte möchte die Bundesnetzagentur (BNetzA) deshalb in diesem Jahr eine Frequenzauktion durchführen. Bereits im Oktober wurde ein Entwurf über die Vergabe- und Auktionsregeln veröffentlicht.

Obwohl die geplante Frequenzauktion ein breites Spektrum an Funkrechten umfasst, stellt sich die Frage, warum es in Anbetracht der ständig steigenden Nachfrage nach mobilen Diensten auch zukünftig einen ungenutzten Frequenzblock geben soll. Denn Deutschland ist bereits jetzt eines der wenigen Länder in Europa, das es sich leistet, einen speziellen Bereich im 1 800-MHz-Band ungenutzt zu lassen. Dabei trägt dieses 1 800-MHz-Band heute eine große Last von mobiler Sprachtelefonie und innerstädtischer LTE-Versorgung.

Bei der geplanten Vergabe der Frequenzblöcke sollen nach dem Willen der BNetzA nur 9 der 10 verfügbaren Blöcke in diesem Band vergeben werden. Der obere Block ist als Schutzband für DECT gedacht, eine Funktechnik, die vor allem bei Schnurlostelefonen im Festnetz genutzt wird. Nach der Argumentation der Behörde lasse eine Nutzung durch den Mobilfunk ein erhebliches Störpotential für diese Geräte erwarten. Doch was zeigen die Daten aus anderen EU-Staaten?

Zwei Drittel der 28 EU-Staaten nutzen diesen obersten Block vollständig, weitere 11 Prozent der EU-Staaten teilweise für den öffentlichen Mobilfunk. Die fünf verbleibenden Staaten nutzen den Block militärisch oder der dortige Mobilfunkmarkt lässt momentan noch keinen Kapazitätsbedarf erkennen. Eine Umfrage über die Erfahrungen zeigt zudem, dass bislang keine Störungen beobachtet wurden.

Auch mehrere Untersuchungen der CEPT – einer Dachorganisation zur Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden aus 48 europäischen Staaten – zeigen deutlich, dass von Standard-Mobilfunk-Basisstationen nur eine sehr geringe Interferenz bei innerhalb von Gebäuden installierten DECT-Systemen verursacht wird. Selbst im ungünstigsten Fall führen diese nur zu sehr kleinen Kapazitätseinschränkungen. Zudem stellen mögliche Gegenmaßnahmen für innerhalb von Gebäuden installierte Basisstationen kein großes Hindernis dar. Insbesondere im Vergleich zum gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Nutzen, der einer Nutzung dieses Funkbereichs gegenüber stünde.

Sollte es wider Erwarten in Deutschland bei einer Nutzung dennoch zu Störungen des DECT-Systems kommen, könnte die Lizenzvergabe für diesen Block Bedingungen enthalten, die lokal zusätzliche Maßnahmen durch den Mobilfunkbetreiber wie Reduktion der Sendeleistung oder zusätzliche Filter an der betroffenen Basisstation vorsehen. Ähnliche Regelungen wurden beispielsweise in der Schweiz getroffen.

Es ist also weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll, dieses Spektrum gänzlich brach liegen zu lassen. Und angesichts der dringenden Notwendigkeit zur Mobilisierung aller Möglichkeiten, den Breitbandausbau in Deutschland voranzubringen, wäre es geradezu fahrlässig, diese Ressource nicht zu nutzen.

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