Klageflut

Digitale Dividende: Klageflut gegen die Bundesnetzagentur

E-Plus, o2, Kabelbetreiber und Rundfunksender klagen gegen den Regulierer
Von Marc Kessler

Gegen das Vergabeverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Digitalen Dividende sowie von Frequenzen im 1700- und 1800 MHz-Spektrum und ehemaliger UMTS-Frequenzen ist eine regelrechte Klagewelle beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingegangen. Das geht aus einer Mitteilung der Regulierungsbehörde in ihrem Amtsblatt hervor. Insgesamt zehn Unternehmen beziehungsweise Organisationen haben in jüngster Zeit Klage gegen die BNetzA eingereicht.

Bei den Klägern handelt es sich unter anderem um die Mobilfunker E-Plus und o2, die die Klage bereits angekündigt hatten. Sie verlangen nicht nur die Aufhebung der erlassenen Verfügung zur kommenden Frequenzvergabe, sondern auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage, so dass die Frequenz-Auktion damit nicht - wie geplant - im Frühjahr dieses Jahres (voraussichtlich April) stattfinden könnte.

Ebenfalls Klage eingereicht haben die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) und Kabel Baden-Württemberg. Kabel Deutschland kritisiert vor allem die - nach eigener Darstellung - "zu erwartenden Störungen von Endgeräten bei Kabelkunden" durch die Nutzung des neuen Mobilfunkstandards LTE und hat daher "zur Wahrung unserer Rechte (...) Klage eingereicht". Potenziell seien davon, so KDG, "Millionen Endgeräte von Kabelkunden, aber auch Nutzer von DVB-T" betroffen.

Auch WDR, NDR und SWR klagen gegen die Bundesnetzagentur

Nicht zuletzt klagen auch drei öffentlich-rechtliche Anstalten gegen die BNetzA. Hierbei handelt es sich um den Westdeutschen Rundfunk, den Norddeutschen Rundfunk sowie den Südwestrundfunk. Die öffentlich-rechtlichen Sender wenden sich allesamt gegen die Vergabe im 800-MHz-Bereich und wehren sich dabei gegen die geplante Frequenznutzung durch den Mobilfunk - vermutlich, weil auch sie Störungen des Fernsehempfangs durch die Einstrahlung von LTE befürchten.

Die Bundesnetzagentur indes ignoriert die laufenden Verfahren weitgehend und hält am aufgestellten Zeitplan fest. Sie weist in ihrer Mitteilung knapp darauf hin: "Das eingeleitete Verfahren wird fortgeführt." Noch bis zum 21. Januar, 15 Uhr, können sich Anbieter auf die Zulassung zur Frequenzversteigerung bewerben.

Weitere Artikel zur digitalen Dividende