Bundesnetzagentur

Deutschland ist (fast) flächendeckend Breitband-versorgt

LTE-Ausbau-Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt
Von Thorsten Neuhetzki

Der LTE-Ausbau schreitet voran. Das iPhone 5 unterstützt die 800-MHz-Frequenzen jedoch nicht. Der LTE-Ausbau schreitet voran. Das iPhone 5 unterstützt die 800-MHz-Frequenzen jedoch nicht.
Foto: dpa
Auch in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die drei Mobilfunknetz-Betreiber Telekom, Vodafone und o2 ihre Frequenzen um 800 MHz nun nutzen, um LTE anzubieten. Dabei müssen sie sich nun nicht mehr nach Vorgaben des Regulierers richten und können die Sender auch in größeren Städten errichten. Bis dato mussten sie Versorgungsauflagen erfüllen. Diese sind nun erfüllt, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Damit ist Brandenburg nun das letzte Bundesland, in dem die 800-MHz-Frequenzen noch nicht ohne Vorgaben genutzt werden dürfen.

Der LTE-Ausbau schreitet voran. Das iPhone 5 unterstützt die 800-MHz-Frequenzen jedoch nicht. Der LTE-Ausbau schreitet voran. Das iPhone 5 unterstützt die 800-MHz-Frequenzen jedoch nicht.
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"Die Versorgungsauflagen sind mittlerweile in allen mit Breitband unterversorgten Bundesländern bis auf Brandenburg erfüllt worden. Aber auch in Brandenburg ist der Breitbandausbau so weit vorangeschritten, dass in Kürze mit der Erfüllung der Versorgungsauflage in der gesamten Bundesrepublik gerechnet werden darf", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollten Städte und Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Sobald die Versorgungsauflage erfüllt ist, können die Zuteilungsinhaber die 800-MHz-Frequenzen in dem jeweiligen Bundesland freizügig nutzten. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, werden alle eingesetzten Technologien (Funk, DSL, Kabel etc.) berücksichtigt.

Die Ausbauregeln im Überblick

Die Frequenzen zur LTE-Nutzung wurden im Frühjahr 2010 versteigert. Damals kamen nicht nur Frequenzen im Bereich um 800 MHz unter den Hammer, sondern auch Frequenzen um 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz. Auch auf diesen kann LTE realisiert wird. Genutzt werden die Frequenzen aber auch, um UMTS oder GSM auszubauen. Dabei mussten sich die Netzbetreiber nur bei den 800-MHz-Frequenzen an eine stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung halten. Andere Frequenzen durften für die LTE-Nutzung direkt genutzt werden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, welche entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden. In den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin gab es keine Unterversorgung, hier konnten die LTE-Frequenzen ebenfalls sofort nach der Versteigerung frei verwendet werden.

Die Versorgungsauflagen sind im Übrigen auch dann erfüllt, wenn nur einer oder zwei der drei möglichen Mobilfunkanbieter ihre LTE-Netze aufgebaut haben. Die jeweils anderen profitieren dann vom schnellen Ausbau ihrer Mitbewerber und können theoretisch direkt die deutlich profitableren Städte mit Breitband per LTE versorgen. E-Plus hatte als einziger der vier Netzbetreiber in Deutschland keine Frequenzen um 800 MHz ersteigert.

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