Verwechslung

teltarif hilft: Rechnung für Kabel-Anschluss im Nachbarhaus

Kabel Deutschland schaltete Anschluss im falschen Haus
Von Thorsten Neuhetzki

Wenn ein Kunde einen Anschluss bei einem DSL- oder Kabelanbieter bucht, so wird dieser auch in der eigenen Wohnung oder zumindest da, wo man es wünscht, geschaltet. Nicht so im Fall von Tino O. aus Berlin. Er beauftragte im Sommer bei Kabel Deutschland einen Internet-Zugang für seine Wohnung mit der Hausnummer 126, einem Mehrfamilienhaus in Berlin. Nachdem einige Wochen nichts passierte informierte Kabel Deutschland ihn, dass bei ihm kein Anschluss möglich sei. Dennoch kamen kurz darauf Rechnungen von Kabel Deutschland für einen Anschluss - im Nachbarhaus. Kabel Deutschland wollte das Geld und schaltete sogar ein Inkassobüro ein. Wie konnte es so weit kommen?

Offenbar falsche Adressaufnahme nach Hotline-Anruf

Ein Kabel-Anschluss, der im falschen Haus geschaltet wurde, sorgte bei teltarif-Leser Tino O. für Ärger Ein Kabel-Anschluss, der im falschen Haus geschaltet wurde, sorgte bei teltarif-Leser Tino O. für Ärger
Foto: Kabel Deutschland
Nachdem Tino O. von Kabel Deutschland die Information bekam, er könne keinen Anschluss bekommen, bot ihm ein Hotline-Mitarbeiter an, es ein weiteres mal zu probieren und nahm den Auftrag telefonisch entgegen. Wieder hörte O. nichts mehr von dem Auftrag, bis eine Auftragsbestätigung kam. Bestätigt wurde ein Anschluss in der Hausnummer 127, mit der der Kunde nichts zu tun hat, außer dass es sein Nachbargebäude ist. Er informierte Kabel Deutschland telefonisch über den Fehler, ein Mitarbeiter nahm das entgegen und versprach, den Auftrag zu stornieren, so die Darstellung unseres Lesers. Daraufhin erreichte ihn ein Brief, man habe "für Ihren Vertrag eine Kündigung erhalten - allerdings nicht von Ihnen", hieß es. Nur ein Vertragspartner könne einen Vertrag kündigen.

O. schilderte das Problem erneut und versuchte noch einmal, den Auftrag zu stornieren. Daraufhin bestätigte Kabel Deutschland dem Berliner die Kündigung, jedoch nicht ohne ihn daraufhinzuweisen, dass er verpflichtet sei, den Vertrag bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen. "Aus Kulanz verzichten wir jedoch auf die Fortführung [...]", zeigte sich der Anbieter zwar einsichtig, gleichzeitig jedoch unnachgiebig und bestätigte die Kündigung zu Ende August.

Nach Kündigung kam das Inkassobüro

Für O. schien der Fall erledigt. Geräte hatte er nie erhalten, Rechnungen ebenfalls nicht. Im Oktober fand er in seinem Briefkasten dann eine 2. Mahnung über 59,07 Euro mit dem Hinweis, Kabel Deutschland werde den Vertrag kündigen, wenn die Zahlung ausbleibt. Unser Leser versuchte abermals, den Fall mit Kabel Deutschland zu klären. Doch das blieb ergebnislos. Mitte Oktober wurde er in einem knappen Zweizeiler daraufhingewiesen, er möge sich an das Inkassobüro wenden. "Es tut uns leid: In diesem besonderen Fall können wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich direkt an das im Anschreiben genannte Inkassobüro", beendete der Münchner Anbieter die Kommunikation mit seinem vermeintlichen Kunden. Ein Inkassobrief oder gar die Adresse hatte O. nicht. Er wandte sich an teltarif.de, wir reichten den Fall an Kabel Deutschland weiter.

Wie Kabel Deutschland auf unsere Intervention reagierte und wie es nach Angaben des Anbieters zu der Fehlschaltung und dem falschen Reagieren des Kundenservice kommen konnte, lesen Sie auf der nächsten Seite.

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