teltarif hilft: otelo zahlte Restguthaben nicht aus
Warten auf die Guthaben-Auszahlung bei otelo
Bild: otelo / Vodafone
Obwohl die Rechtslage bei der Auszahlung von Prepaid-Guthaben in Deutschland klar ist, gibt es leider keinen gesetzlich vorgeschriebenen Automatismus für die Auszahlung des vom Kunden aufgeladenen Guthabens. Noch immer muss der (Ex-)Kunde das Guthaben von sich aus anfordern - und dann manchmal hoffen und bangen, dass sich der Vorgang nicht zu lange hinzieht.
Noch schlimmer ist es aber, wenn der Provider schlicht und ergreifend auf die Auszahlungs-Anforderung gar nicht reagiert. Eine derartige Blöße sollte sich eigentlich kein seriöser Provider geben. Kürzlich kam es aber wieder vor, als teltarif.de einem Leser helfen musste, der Kunde beim Vodafone-Discounter otelo war.
otelo meldete sich nach Aufforderung gar nicht
Warten auf die Guthaben-Auszahlung bei otelo
Bild: otelo / Vodafone
Ende November schrieb der Leser in unserem Forum:
Hallo teltarif[.de], ich habe meine Prepaidkarte bei otelo im September 2023 gekündigt und um Auszahlung meines Restguthabens gebeten. Doch leider reagiert otelo auf meine E-Mails nicht. Was kann man da noch tun?Noch am selben Tag kontaktierten wir den Leser über das Forum und boten unsere Hilfe an. Wir übermittelten den Fall an Vodafone, obwohl der Leser sich nicht mehr daran erinnern konnte, ob es sich bei den Guthaben um ein selbst aufgeladenes Guthaben gehandelt hat. Denn laut der aktuellen Rechtslage muss Start- oder Bonus-Guthaben vom Provider nicht ausbezahlt werden. Darauf wiesen wir den Leser nochmals explizit hin.
Keine Reaktion - aber Auszahlung kommt
Vodafone sah offenbar keine Notwendigkeit, auf unsere Anfrage zu antworten oder ein Fehlverhalten einzugestehen. Im Hintergrund hat sich Vodafone dann aber offensichtlich doch um eine Klärung der Sache bemüht. Kurz vor Weihnachten konnte der Leser uns nämlich abschließend melden:
Ich möchte mich nochmals recht herzlich für Ihre Bemühungen bedanken. otelo hat nun den Restbetrag auf mein Konto überwiesen.Seitdem die Rechtsprechung klargestellt hat, dass Prepaid-Anbieter die Gültigkeitsdauer für Prepaid-Guthaben nicht begrenzen dürfen, haben einige Provider sogenannte Aktivitätszeiträume in ihren Geschäftsbedingungen definiert.