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Schwachsinn


09.11.2013 13:33 - Gestartet von 0203timbercreek
Es wunder mich doch sehr, dass sich "teltarif" mit so einem Schwachsinn beschäftigt! Der einfachste und auch wohl effektiveste Weg wäre eine Anzeige gegen Kabel Deutschland !
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[1] blondini antwortet auf 0203timbercreek
09.11.2013 13:51
Benutzer 0203timbercreek schrieb:
Es wunder mich doch sehr, dass sich "teltarif" mit so einem Schwachsinn beschäftigt! Der einfachste und auch wohl effektiveste Weg wäre eine Anzeige gegen Kabel Deutschland !


Nein, der größte Schwachsinn ist die Empfehlung einer Anzeige. Meinst Du, dann kommst die GSG 9 und regelt die Sache????
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[2] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf 0203timbercreek
09.11.2013 15:01
Benutzer 0203timbercreek schrieb:
Es wunder mich doch sehr, dass sich "teltarif" mit so einem Schwachsinn beschäftigt! Der einfachste und auch wohl effektiveste Weg wäre eine Anzeige gegen Kabel Deutschland !

Ja, hier erkennt man mal wieder einen unserer Rechtsexperten. Anzeige gegen Kabel Deutschland? Weswegen? Welcher Ordnungswidrigkeit oder Straftat hat sich Kabel Deutschland denn schuldig gemacht? Keiner. Hier liegt schlichtweg ein banaler Irrtum vor. Dennoch finde ich es gut, dass TT auch solche Vorfälle aufgreift. Gerade für so ahnungslose Mitleser wie dich.

Übrigens gibt es natürlich auch genügen Irrtümer und Abbuchungsfehler zum Vorteil von Kunden. Ich kenne einen Internetanschluss eines Kabelanbieters, für den kein Cent abgebucht und nur die Kabelgrundgebühr eingezogen wird. Da wäre es dämlich, sich mit dem Provider in Verbindung zu setzen. In dem hier beschriebenen Fall war es das imho auch. Wer sich sicher ist, nicht der richtige Adressat von Mahnschreiben/ Inkassoforderungen zu sein, muss auch nichts unternehmen. Im Fall von Tino O. hätte es sicherlich ausgereicht, wenn er nochmal explizit für seine Wohnung in Gde. 126 einen Anschluss bestellt und dann einfach mal abgewartet hätte. Was soll denn schon passieren. Im Zweifel geht das Inkassobüro vor Gericht. Ja und? Ein einziger Schriftsatz ans Amtsgericht mit der Erklärung, dass er nicht der richtige Adressat ist, hätte genügt, um den Fall übers AG zu erledigen. Das ganze Theater mit dem unfähigen Provider hätte er sich sparen können. Es ist vergebene Mühe mit inkompetenten Mitarbeitern im Service zu kommunizieren. In so einem Fall ist es sogar besser, das ganze eskalieren zu lassen, denn auf diese Weise bleiben um ein vielfaches höhere Kosten am unfähigen Provider und der offenbar ebenso unfähigen Inkassofirma hängen. Es gibt keine Aufklärungspflicht VOR einem Gerichtlichen verfahren. Es kann sich keiner auf "Hätten sie uns das doch schon früher gesagt..." berufen. Insofern: Lasst doch die Provider mit Anlauf ins Messer springen. Nichts ist bequemer und befriedigender.
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[2.1] quetal antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
09.11.2013 17:01

einmal geändert am 09.11.2013 17:01
Der Nutzer sollte unbedingt noch die SCHUFA informieren. Nicht, dass Kabel D bereits einen Eintrag generiert hat. Dann wird der Nutzer in Zukunft ggf. Probleme haben oder höhere Zinsen zahlen müssen-
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[2.1.1] PsychoMantis antwortet auf quetal
09.11.2013 18:59
Naja...alle Fälle behandelt TT nicht: meine Bitte 30 Euro von ring.de zu holen ist unerhört geblieben.
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[2.1.1.1] mersawi antwortet auf PsychoMantis
09.11.2013 21:08
TT macht ja auch ne Art "summarische Prüfung" der Erfolgsaussuchten analog der Verwaltungsgerichte....
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[2.2] Mr-Fly antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
10.11.2013 10:40
Leider ist der Tipp auch nicht gut.
Ein Kumpel von mit hatte ein ähnliches Spiel mit 1&1.
(Router wurde geliefert, beim Nachbarn abgegeben, nie erhalten, Inkasso etc)
Er hat die Inkasso Briefe nicht bekommen, daraufhin hat das Inkasso eine gerichtliche Kontopfändung erwirkt. Das geht "relativ einfach" und das Konto wurde erstmal stillgelegt.
Danach kann man dann sein Recht einklagen? Sitzt aber erstmal auf einen gepfändetem Konto.
Da unsere Gerichte heute viel zu tun haben werden leider genau solche Fälle mit niedriger Priorität bearbeitet.
Bei meinem Kumpel zieht sich das schon 3 Jahre hin und das schon in 3. Instanz, weil 1&1 sich im Recht sieht.
Also drum kümmern ist schon wirklich wichtig!
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[2.2.1] ToWo antwortet auf Mr-Fly
10.11.2013 10:50
Das ist kein Schwachsinn, das ist der ganz normale Wahnsinn bei KD. Wenn da etwas funktioniert, dann funktioniert es auch. Aber wehe, es gibt ein Problem! Das ist dann vergleichbar mit einem Schneeball, der einen Abhang runterrollt. Die dabei entstehende Lawine ist kaum noch zu stoppen!

Grüße
ToWo
PS: Zur Kontenpfändung: So einfach, wie das hier geschrieben wurde, ist das nicht! Da muss auch der Kunde gewaltig gepennt haben. Wenn man einer Inkassoforderung widerspricht, können und dürfen die sowas gar nicht! Auch ein Gericht gibt so eine Pfändung erst frei, wenn der "Schuldner" nicht fristgerecht widersprochen hat.
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[2.2.1.1] Mr-Fly antwortet auf ToWo
10.11.2013 11:13
Ja.
Aber hast du auch gelesen, dass die Inkasso Briefe versucht wurde im Nachbarhaus zuzustellen und er sie nicht bekommen hat?
Da ist mit widersprechen ja nicht viel.
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[2.2.1.1.1] fanlog antwortet auf Mr-Fly
10.11.2013 11:29
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Ja.
Aber hast du auch gelesen, dass die Inkasso Briefe versucht wurde im Nachbarhaus zuzustellen und er sie nicht bekommen hat? Da ist mit widersprechen ja nicht viel.
Wenn er auf das Schreiben des Gerichts nicht reagiert, ist er selber schuld. Wenn der Beschluss des Gerichts an eine andere Adresse gerichtet ist, darf die Bank nicht tätig werden.
Das ganze ist so nicht glaubwürdig.
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[2.2.1.1.1.1] ToWo antwortet auf fanlog
10.11.2013 13:04
Hi,

so isses. Und falls das Gericht irrtümlicherweise doch tätig geworden sein sollte, wird das nach Klärung sofort zurückgedreht.

Grüße
ToWo
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[2.3] blondini antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
10.11.2013 13:45
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
In so einem Fall ist es sogar besser, das ganze
eskalieren zu lassen, denn auf diese Weise bleiben um ein vielfaches höhere Kosten am unfähigen Provider und der offenbar ebenso unfähigen Inkassofirma hängen. Es gibt keine Aufklärungspflicht VOR einem Gerichtlichen verfahren. Es kann sich keiner auf "Hätten sie uns das doch schon früher gesagt..." berufen. Insofern: Lasst doch die Provider mit Anlauf ins Messer springen. Nichts ist bequemer und befriedigender.



Leider gibt es auch Gerichte, die wie Kabeldeutschland arbeiten; also ich würde es eher nicht eskalieren lassen und versuchen, die Geschichte vorher abzubiegen
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[2.3.1] Halina antwortet auf blondini
10.11.2013 17:11
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb: In so einem Fall ist es sogar besser, das ganze
eskalieren zu lassen, denn auf diese Weise bleiben um ein vielfaches höhere Kosten am unfähigen Provider und der offenbar ebenso unfähigen Inkassofirma hängen. Es gibt keine Aufklärungspflicht VOR einem Gerichtlichen verfahren. Es kann sich keiner auf "Hätten sie uns das doch schon früher gesagt..." berufen. Insofern: Lasst doch die Provider mit Anlauf ins Messer springen. Nichts ist bequemer und befriedigender.



Leider gibt es auch Gerichte, die wie Kabeldeutschland arbeiten; also ich würde es eher nicht eskalieren lassen und versuchen, die Geschichte vorher abzubiegen

Ich hatte persoenlich aehnlichen Fall gehabt, und das Starterpaket verweigert anzunehmen: Also koennte ich erst
gar nicht das Angebot nutzen. So gesehen hatte der User hier auch Fehler begangen und haette beim Gericht keine Chance gehabt.
Halina
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[2.3.1.1] hurius antwortet auf Halina
10.11.2013 17:14
weil er die falsche adresse angegeben hat...
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[2.4] mikiscom antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
11.11.2013 07:52
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Im Zweifel geht das Inkassobüro vor Gericht. Ja und? Ein einziger Schriftsatz ans Amtsgericht mit der Erklärung, dass er nicht der richtige Adressat ist, hätte genügt, um den Fall übers AG zu erledigen.
...
gesagt..." berufen. Insofern: Lasst doch die Provider mit Anlauf ins Messer springen. Nichts ist bequemer und befriedigender.

Hätte ich wohl so gemacht wenn der Anbieter eindeutig zu häufig bei Media-Markt war. (Also zu blöd war.)
Aber besser immer alles schriftlich, nicht telefonieren. Nur schriftlich lässt sich was beweisen. Beim telefonieren kann man das zwar aufnehmen, aber das wird wegen Datenschutz nicht immer als Beweis zugelassen.