Themenspezial: Verbraucher & Service Unklarheit

teltarif hilft: 1&1 verspricht Kunde fälschlich 300 MBit/s

Vor einer Vertrags­ver­län­gerung muss der Provider eine Vertrags­zusam­men­fas­sung schi­cken und der Kunde in Text­form zustimmen. Aber was, wenn sich die Angaben darin wider­spre­chen? teltarif.de musste einem 1&1-Kunden helfen.
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Es gehört mit zu den heraus­ragenden Errun­gen­schaften der vergan­genen Jahre im Verbrau­cher­schutz, dass Handy-Bestands­kunden nicht mehr einfach ange­rufen werden können und ihnen ohne weitere Bestä­tigung eine Vertrags­ver­län­gerung unter­geschoben werden kann. Seit der Geset­zes­novelle muss der Provider zuvor eine Vertrags­zusam­men­fas­sung schi­cken und der Kunde anschlie­ßend in Text­form zustimmen. Bis dahin bleibt der Vertrag "schwe­bend unwirksam", wie Juristen das bezeichnen.

Die Frage dabei ist nur: Was steht in den Unter­lagen drin? In den meisten Fällen dürfte die Vertrags­zusam­men­fas­sung per E-Mail mit PDF-Anhängen oder einem Link zu einem PDF im Browser versandt werden. Kürz­lich erlebte ein teltarif.de-Leser, dass sich die Angaben in E-Mail-Text und PDF-Anhang wider­spra­chen - und teltarif.de musste helfen.

Abwei­chende Speed-Angabe für Surf­geschwin­dig­keit

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In der letzten Okto­ber­woche schrieb uns ein teltarif.de-Leser, der Kunde bei 1&1 ist:

Seit sehr vielen Jahren nutze ich Ihre Inter­net­seite, um mich über aktu­elle Nach­richten und Ange­bote, Tech­nikinfos und Probleme zu infor­mieren. Jetzt habe ich selbst ein Problem mit 1&1 und hoffe, Sie können mir helfen.

Vor zwei Jahren habe ich meinen Mobil­funk­ver­trag um weitere zwei Jahre verlän­gert. Im Klein­gedruckten wurde dabei die Über­tra­gungs­rate von 50 MBit/s auf 25 MBit/s herun­ter­gesetzt. Jetzt nach zwei Jahren schwankte ich zwischen Kündi­gung und Einho­lung eines neuen Ange­botes.

Ich holte ein neues Angebot ein, das eine Erhö­hung des Daten­volu­mens und die Erhö­hung der Über­tra­gungs­rate auf 300 MBit/s vorsah. Dieses Angebot nahm ich an, indem ich auf [den] in der Ange­bots­mail befind­lichen Button drückte. Zwei Tage darauf wurde mir die Umstel­lung auf die neuen Kondi­tionen bestä­tigt. Ich prüfte in der 1&1 App die Bedin­gungen und stellte fest, dass das Daten­volumen vertrags­gemäß hoch­gesetzt, aber die Über­tra­gungs­rate "nur" auf 50 MBit/s ange­hoben wurde.

Ein daraufhin kontak­tierter Hotline­mit­arbeiter sagte mir heute [...], dass bei mir wahr­schein­lich nur 50 MBit/s tech­nisch bedingt möglich wären. Leider legte er während des Gesprächs auf, weil er meine Frage nicht beant­worten konnte bzw. wollte. Nun wende ich mich Hilfe suchend an Sie, in der Hoff­nung, dass 1&1 mir meine vertrag­lich zuge­sicherten Kondi­tionen umsetzt. Eigent­lich wollte mich der Chef der Hotline [...] zurück­rufen; er bat in einer Mail darum, ihm meine Tele­fon­nummer mitzu­teilen, was ich auch tat. Aber einen Rückruf bekam ich nicht. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Wir ließen uns die ganzen Vertrags­unter­lagen vom Leser zusenden und leiteten diese an 1&1 weiter.

1&1 bestä­tigt den Anzei­gefehler

Bei der Durch­sicht der Unter­lagen fiel uns sofort auf, dass nur im E-Mail-Text von 300 MBit/s die Rede war, in den ange­hängten PDF-Dateien aber durch­gängig nur von 50 MBit/s. Wir vermu­teten daraufhin, dass es wahr­schein­lich auf die 50 MBit/s hinaus­laufen werde. Wenige Tage später lieferte 1&1 uns eine Erklä­rung:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben uns den geschil­derten Vorgang Ihres Lesers ange­sehen und geprüft. Durch einen tech­nischen Fehler hat Herr [...] Unter­lagen mit unter­schied­lichen Angaben zur Mobil­funk-Geschwin­dig­keit eines Tarif-Ange­bots von uns erhalten. In einem Teil der Unter­lagen wird die tech­nisch reali­sier­bare Über­tra­gungs­rate von 50 MBit/s ange­zeigt, im anderen Teil der Unter­lagen sind aufgrund eines Anzei­gefeh­lers falsche Angaben (300 MBit/s Surf-Geschwin­dig­keit) enthalten. Unser Beschwer­dema­nage­ment hat Herrn [...] bereits über den Vorgang infor­miert und eine Lösung gefunden. Unsere Spezia­listen arbeiten bereits mit Hoch­druck an der Behe­bung des beschrie­benen Anzei­gefeh­lers.
An uns schrieb der Leser abschlie­ßend:
Danke viel­mals für Ihren Einsatz für mich. Ich bekam bereits Post von 1&1. [Diese] enthielt neben einer Entschul­digung auch eine Erklä­rung zu dem Irrtum, der ihnen unter­lief und auf den ich immer wieder hinwies. Als Bonbon zu meinem Tarif versprach man mir drei Monate Grund­gebühr­befreiung, also 30 Euro. Ich nahm die Entschul­digung und das Angebot an. Herz­lichen Dank an Sie und alle Mitar­beiter von teltarif.de. Toll, dass es euch gibt!
Gene­rell ist es also immer empfeh­lens­wert, bei einer E-Mail mit der Vertrags­zusam­men­fas­sung nicht nur den E-Mail-Text, sondern auch die Inhalte der Anhänge genau­estens zu studieren, alle Unge­reimt­heiten vorab mit dem Provider zu klären und erst auf den Bestä­tigungs­button zu klicken, wenn alles in Ordnung ist.

Ein im Fach­handel gekauftes Smart­phone mit Tarif muss ein Händler nicht zwin­gend zurück­nehmen. Ein your­fone-Händler tat es trotzdem, doch dann gab es Streit um die Rück­sen­dung - und die Kundin sollte zahlen. teltarif.de musste helfen.

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