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Filtermöglichkeiten im Internet: Schutz oder Zensur?

Webseiten immer häufiger blockiert, Sperrungen oftmals fraglich
Von Sascha Recktenwald

Auch andere Sperren haben ihre Nachteile. So kollidieren sie oftmals mit dem Fernmeldegesetz und somit auch mit dem Datenschutz oder sind aufgrund hoher Rechenkapazitäten zu teuer.

Das Datenschutzproblem kann jedoch offiziell umgangen werden - und zwar seitens der Bundesregierung. Erst vor kurzem stellte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die Pläne der Bundesregierung vor, gegen Kinderpornographie im Netz Filter einzurichten. Zu blockierende Webseiten mit kinderpornographischen Material würden dann seitens des BKA gesammelt und in Zusammenarbeit mit Providern die dazugehörigen IP-Adressen gespeichert. Wird nun eine Domain aufgerufen hinter der eine dieser IPs steht, setzt ein Filtersystem ein, das den Zugriff auf die besagte kinderpornographische Seite verhindert. Alle harmlosen Domains, die über die gleiche IP-Adresse laufen, bleiben weiterhin offen zugänglich.

Hierbei handelt es sich um ein System, das im europäischen Ausland schon länger angewandt wird. Norwegen beispielsweise geht ganz ähnlich vor und nutzt sogar Tipps von Internetnutzern, um den ständig wechselnden Domains mit kinderpornographischen Inhalten auf der Spur zu bleiben. Auch Seiten auf denen der potenzielle Kinderpornokonsument vorher gesurft hat werden ausgewertet - allerdings anonym. Erklärtes Ziel ist hierbei, nur die Anbieter zu verfolgen und nicht die Konsumenten.

Kritiker bezeichnen die von der Bundesregierung geplante Sperre als unbrauchbar und gar kontraproduktiv. Mit gewissem Hintergrundwissen könnte man auch diese Sperre umgehen, wie skeptische Stimmen anmerken. So hätte die Sperrung von Internetseiten mit rechtsextremistischen Inhalten durch ein Gericht in Nordrhein-Westfalen den Anbietern sogar zusätzliche Besucher verschafft.

Die Einrichtung von Positiv- und Negativlisten als Eigenmaßnahme

Besorgte Eltern müssen allerdings nicht auf die "Zensur" kritischer Seiten warten. Es besteht die Möglichkeit, am heimischen Computer spezielle Filterprogramme einzurichten um seine Kinder vor Gefahren aus dem Internet zu schützen.

Zum einen besteht im Browser die Möglichkeit der Einrichtung von Positiv- und Negativlisten. Je nach Eintrag werden dabei die angewählten Seiten zugelassen oder gesperrt. Zum anderen besteht vor dem Surfen die Möglichkeit, bestimmte Wörter festlegen. Enthält eine Internetseite einen dieser Begriffe, dann blockiert der Filter den Aufruf. Beim dritten Verfahren schätzen manche Website-Anbieter ihre Seiten selbst ein. Als nicht kindgerecht eingestufte Seiten sind dann für junge Surfer nicht aufrufbar. Des Weiteren bieten einige Softwarehersteller Kindersicherungen an.

Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Doch egal für welches System Eltern sich entscheiden, ihnen muss klar sein, dass kein Filterverfahren eine hundertprozentige Sicherheit bietet.

Diese Erfahrung wird aller Voraussicht nach auch der Bundesregierung nicht erspart bleiben.

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