Haustür-Vertreter mit Tablet: Zweit-Vertrag untergeschoben
Geliebt werden sie fast nirgends: Haustür-Vertreter. Doch seitdem in den flächendeckenden Glasfaserausbau mehr Schwung kommt und die Netzbetreiber bessere Vermarktungsquoten benötigen, gehen sie wieder vermehrt von Tür zu Tür. Auch die nach Ende des Nebenkostenprivilegs erforderlichen Einzelverträge für einen TV-Kabelanschluss werden aktuell vermehrt von Haustür-Vertretern vermarktet.
Allerdings sind sie dabei nicht mehr - wie früher - mit Zettel, Kugelschreiber und einer Menge an ausgedruckten Vertragsdokumenten unterwegs. Oft befindet sich der Vertrag heutzutage auf einem Tablet - und dort kann er über den Touchscreen auch gleich unterschrieben werden. Doch davor warnt die Verbraucherzentrale Berlin.
So funktioniert die Masche
Ärger durch untergeschobene Verträge an der Haustür
Bild: Image licensed by Ingram Image
Zum Ende des Nebenkostenprivilegs steigen laut der Verbraucherzentrale die Beschwerden über an der Haustür vermittelte Kabel-TV-Verträge. Bei den Haustürgeschäften werde offenbar vermehrt versucht, Verbrauchern zusätzlich zum gewünschten Kabelanschluss weitere ungewünschte Vertragsleistungen unterzuschieben, etwa Internetzugänge. Dabei würden die Außendienstmitarbeiter Unterschriften auf Tablets einsetzen. Die Verbraucherzentrale Berlin verzeichnet einen starken Anstieg der Beschwerden und warnt: Tablets verstecken oft das Kleingedruckte der Verträge.
In den letzten Monaten seien bei der Verbraucherzentrale Berlin die Beschwerdezahlen wegen sogenannter "Medienberater" gestiegen. Diese würden an der Wohnungstür klingeln und behaupten, der Fernseher würde bald nicht mehr funktionieren. Mit einer einfachen Unterschrift auf einem Tablet könnten die Verbraucher die Abschaltung jedoch abwenden. Zum Teil würden die Telekommunikationsanbieter die Verkaufsgespräche per Aushang im Hausflur ankündigen. Das erwecke bei Mietern mitunter den Eindruck, die Vertreter seien in offiziellem Auftrag unterwegs.
Ein konkreter Fall
Eine Verbraucherin hatte in einem konkreten Fall laut den Verbraucherschützern einen Kabel-TV-Vertrag postalisch abgeschlossen. Wie die Verbraucherin berichtete, habe danach ein Außendienstmitarbeiter bei ihr an der Tür geklingelt und sie "zum Datenabgleich" um eine Unterschrift am Tablet gebeten. Die Kundin sei dem nachgekommen, habe aber darauf hingewiesen, dass sie keinen weiteren Vertrag wünsche.
Anschließend habe sie dann Vertragsunterlagen für einen Internetanschluss zugesandt bekommen. Auf ihren schriftlichen Widerruf sei keine Reaktion erfolgt. Erst als sich die Verbraucherzentrale Berlin einschaltete, habe der Telekommunikationsanbieter die Forderungen für den Internetvertrag eingestellt.
Warnung: Kein Widerrufsrecht im Shop
Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt generell den Wegfall des Nebenkostenprivilegs und die damit verbundene Wahlfreiheit. Grundsätzlich könne man Verträge sowohl in einem Shop vor Ort als auch telefonisch, online oder an der Haustür abschließen.
Die Verbraucherschützer weisen aber auf ein großes Manko hin: Verträge, die im Shop vereinbart wurden, könne man nicht widerrufen. Ratsam sei daher, den Vertrag online oder telefonisch abzuschließen. Zum einen könne man die Vertragszusammenfassung vorher ausreichend prüfen und zum anderen habe man mindestens 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären, sollte doch etwas schief gegangen sein. Alternativ könne das klassische Kabel-TV-Angebot auch über Streaming-Anbieter oder über Satellitenschüsseln empfangen werden.
Darauf sollten Betroffene achten
Die Verbraucherzentrale rät: Wenn Verbraucher schon unterschrieben hätten, sollten sie auf ihren Posteingang achten. Wenn die Auftragsbestätigung vom vereinbarten Angebot abweiche, solle man den Vertrag sofort widerrufen oder ersatzweise kündigen. Auf ihrer Internetseite stellt die Verbraucherzentrale hierzu einen Musterbrief bereit. Wenn der Anbieter Widerruf oder Kündigung nicht akzeptieren sollte, solle man sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.
Benjamin Räther, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: "Ich kann nur davon abraten, an der Haustür einen Kabel-TV-Vertrag abzuschließen. Das geht vielleicht schnell, aber dann ist auch schnell das Geld vom Konto abgebucht. Sie sollten typische Fehlerquellen vermeiden: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe durchlesen können, zum Beispiel auf einem Tablet. Und achten Sie darauf, dass der Vertrag nicht zusätzlich Internet und Telefon umfasst."
Fernsehen über das TV-Kabel wird auch nach Ende des Nebenkostenprivilegs eine wichtige Rolle spielen. Wir zeigen Ihnen reine Kabel-TV-Tarife verschiedener Anbieter im Vergleich.