Mögliche Irreführung

Haustür-Vertreter mit Tablet: Zweit-Vertrag untergeschoben

Statt mit Zettel, Stift und Vertrags­papieren stehen Haustür-Vertreter für Kabel-TV oder Glas­faser heute mit Tablet vor der Tür - darauf kann man auch sofort digital unter­schreiben. Doch davor sollte man sich hüten.
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Geliebt werden sie fast nirgends: Haustür-Vertreter. Doch seitdem in den flächen­deckenden Glas­faser­ausbau mehr Schwung kommt und die Netz­betreiber bessere Vermark­tungs­quoten benö­tigen, gehen sie wieder vermehrt von Tür zu Tür. Auch die nach Ende des Neben­kos­ten­pri­vilegs erfor­der­lichen Einzel­ver­träge für einen TV-Kabel­anschluss werden aktuell vermehrt von Haustür-Vertre­tern vermarktet.

Aller­dings sind sie dabei nicht mehr - wie früher - mit Zettel, Kugel­schreiber und einer Menge an ausge­druckten Vertrags­doku­menten unter­wegs. Oft befindet sich der Vertrag heut­zutage auf einem Tablet - und dort kann er über den Touch­screen auch gleich unter­schrieben werden. Doch davor warnt die Verbrau­cher­zen­trale Berlin.

So funk­tio­niert die Masche

Ärger durch untergeschobene Verträge an der Haustür Ärger durch untergeschobene Verträge an der Haustür
Bild: Image licensed by Ingram Image
Zum Ende des Neben­kos­ten­pri­vilegs steigen laut der Verbrau­cher­zen­trale die Beschwerden über an der Haustür vermit­telte Kabel-TV-Verträge. Bei den Haus­tür­geschäften werde offenbar vermehrt versucht, Verbrau­chern zusätz­lich zum gewünschten Kabel­anschluss weitere unge­wünschte Vertrags­leis­tungen unter­zuschieben, etwa Inter­net­zugänge. Dabei würden die Außen­dienst­mit­arbeiter Unter­schriften auf Tablets einsetzen. Die Verbrau­cher­zen­trale Berlin verzeichnet einen starken Anstieg der Beschwerden und warnt: Tablets verste­cken oft das Klein­gedruckte der Verträge.

In den letzten Monaten seien bei der Verbrau­cher­zen­trale Berlin die Beschwer­dezahlen wegen soge­nannter "Medi­enbe­rater" gestiegen. Diese würden an der Wohnungstür klin­geln und behaupten, der Fern­seher würde bald nicht mehr funk­tio­nieren. Mit einer einfa­chen Unter­schrift auf einem Tablet könnten die Verbrau­cher die Abschal­tung jedoch abwenden. Zum Teil würden die Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter die Verkaufs­gespräche per Aushang im Haus­flur ankün­digen. Das erwecke bei Mietern mitunter den Eindruck, die Vertreter seien in offi­ziellem Auftrag unter­wegs.

Ein konkreter Fall

Eine Verbrau­cherin hatte in einem konkreten Fall laut den Verbrau­cher­schüt­zern einen Kabel-TV-Vertrag posta­lisch abge­schlossen. Wie die Verbrau­cherin berich­tete, habe danach ein Außen­dienst­mit­arbeiter bei ihr an der Tür geklin­gelt und sie "zum Daten­abgleich" um eine Unter­schrift am Tablet gebeten. Die Kundin sei dem nach­gekommen, habe aber darauf hinge­wiesen, dass sie keinen weiteren Vertrag wünsche.

Anschlie­ßend habe sie dann Vertrags­unter­lagen für einen Inter­net­anschluss zuge­sandt bekommen. Auf ihren schrift­lichen Widerruf sei keine Reak­tion erfolgt. Erst als sich die Verbrau­cher­zen­trale Berlin einschal­tete, habe der Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter die Forde­rungen für den Inter­net­ver­trag einge­stellt.

Warnung: Kein Wider­rufs­recht im Shop

Die Verbrau­cher­zen­trale Berlin begrüßt gene­rell den Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs und die damit verbun­dene Wahl­frei­heit. Grund­sätz­lich könne man Verträge sowohl in einem Shop vor Ort als auch tele­fonisch, online oder an der Haustür abschließen.

Die Verbrau­cher­schützer weisen aber auf ein großes Manko hin: Verträge, die im Shop verein­bart wurden, könne man nicht wider­rufen. Ratsam sei daher, den Vertrag online oder tele­fonisch abzu­schließen. Zum einen könne man die Vertrags­zusam­men­fas­sung vorher ausrei­chend prüfen und zum anderen habe man mindes­tens 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären, sollte doch etwas schief gegangen sein. Alter­nativ könne das klas­sische Kabel-TV-Angebot auch über Strea­ming-Anbieter oder über Satel­liten­schüs­seln empfangen werden.

Darauf sollten Betrof­fene achten

Die Verbrau­cher­zen­trale rät: Wenn Verbrau­cher schon unter­schrieben hätten, sollten sie auf ihren Post­ein­gang achten. Wenn die Auftrags­bestä­tigung vom verein­barten Angebot abweiche, solle man den Vertrag sofort wider­rufen oder ersatz­weise kündigen. Auf ihrer Inter­net­seite stellt die Verbrau­cher­zen­trale hierzu einen Muster­brief bereit. Wenn der Anbieter Widerruf oder Kündi­gung nicht akzep­tieren sollte, solle man sich an die örtliche Verbrau­cher­zen­trale wenden.

Benjamin Räther, Rechts­berater der Verbrau­cher­zen­trale Berlin, erklärt: "Ich kann nur davon abraten, an der Haustür einen Kabel-TV-Vertrag abzu­schließen. Das geht viel­leicht schnell, aber dann ist auch schnell das Geld vom Konto abge­bucht. Sie sollten typi­sche Fehler­quellen vermeiden: Unter­schreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe durch­lesen können, zum Beispiel auf einem Tablet. Und achten Sie darauf, dass der Vertrag nicht zusätz­lich Internet und Telefon umfasst."

Fern­sehen über das TV-Kabel wird auch nach Ende des Neben­kos­ten­pri­vilegs eine wich­tige Rolle spielen. Wir zeigen Ihnen reine Kabel-TV-Tarife verschie­dener Anbieter im Vergleich.

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