Schwere Vorwürfe gegen Telekom-Drückerkolonnen
Der Konkurrenzkampf im Telekommunikationsgeschäft wird immer härter. Neukunden gibt es kaum noch. Daher versuchen die Telefongesellschaften, Interessenten mit möglichst lukrativen Angeboten von Mitbewerbern wegzulocken. Teilweise werden potenzielle Kunden auch mit falschen Aussagen umworben, wie das Onlinemagazin Golem unter Berufung auf verschiedene Quellen berichtet.
Dem Bericht zufolge haben Drückerkolonnen der Deutschen Telekom beispielsweise in Köln und Karlsruhe Anwohner schlicht belogen und so zu einem Vertragsabschluss für Angebote des in Bonn ansässigen Konzerns gedrängt. In Köln hätten die Verkäufer behauptet, das Netz der regionalen Telefongesellschaft Netcologne werde abgeschaltet. Mit dieser Falschaussage seien potenzielle Kunden zum Vertragsabschluss genötigt worden.
So drängen Verkäufer Kunden zum Vertragsabschluss
Unlautere Methoden bei Haustürgeschäften
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In Karlsruhe soll ein Zwei-Mann-Team in einem Haus mit 200 Parteien vor allem ältere Bewohner unter Druck gesetzt haben. Hier haben die "Verkäufer" den Angaben zufolge behauptet, die örtlichen Stadtwerke hätten sich aus dem Glasfaserausbau zurückgezogen. Es werde das Telekom-Netz mitgenutzt. Daher könne der Kunde auch gleich direkt bei der Telekom unterschreiben.
Die Aussage, der Glasfaser-Ausbau bei den Stadtwerken werde eingestellt, ist schlicht gelogen - genauso wie die Versicherung, die Hausbesuche durch die Verkaufsteams seien mit Hausverwaltung und Hausmeister abgestimmt. Weiter heißt es, habe die Telekom bestätigt, dass Verkaufsmitarbeiter in Karlsruhe auf Kundenfang gehen sollten. Es sei aber keinesfalls im Sinne des Konzerns, wenn dabei mit falschen Informationen gearbeitet werde.
Telekom erwartet "qualitätsvolle und ehrliche Beratung"
Die Telekom erwarte von ihren Vertriebspartnern "eine qualitätsvolle und ehrliche Beratung". Darüber hinaus werde jeder Kunde innerhalb von 24 Stunden nach dem Vertragsabschluss an der Haustür nochmals angerufen. Im Gespräch werden den Angaben zufolge nochmals alle wichtigen Produktinformationen besprochen.
Verbraucherschützer fordern indes, Geschäfte an der Haustür nach dem Vorbild unerwünschter Werbung via Telefon und E-Mail zu untersagen, wenn der potenzielle Kunde keine ausdrückliche Einwilligung ausgesprochen hat. Unabhängig davon gilt für die Vertragsabschlüsse an der Haustür ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Davon werden Betroffene aber wohl nur dann Gebrauch machen, wenn sie innerhalb der Frist davon Kenntnis erlangen, dass sie Lügenbaronen auf den Leim gegangen sind.
In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, dass auch Vodafone mit unlauteren Methoden Vertragsabschlüsse erzwingen will.