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GEZ-Urteil: Pflicht für Rundfunkgebühren für Internet-PCs bleibt

Unter die "neuartigen Rundfunkgeräte" fallen PCs, Laptops und Smartphones
Von Björn Brodersen mit Material von dpa und dapd

Für internetfähige Computer müssen auch in Zukunft Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig [Link entfernt] (AZ: 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09) in drei Fällen. Das Gericht wies damit die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die Heranziehung zur Gebührenzahlung zurück. Internetfähige PC seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und würden damit grundsätzlich für den Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten. Daran ändere sich auch nichts, wenn der Besitzer des Gerätes nicht die Absicht habe, mit dem PC tatsächlich Hörfunk- oder Fernsehsendungen zu empfangen. Für die Gebührenpflicht komme es lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden.

Gerechtfertigter Eingriff in Grundrechte der Kläger

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Bild: GEZ
Zwar greife laut Richter die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC in die Grundrechte der Kläger aus Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG ein, indem sie die Rundfunkgebührenpflicht an die beruflichen und informatorischen Zwecken dienende Nutzung oder auch nur den Besitz der Rechner knüpft. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt durch die ebenfalls verfassungsrechtlich begründete Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, führte das Bundesverwaltungsgericht aus.

Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz werde vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht verletzt, so das Gericht. Zwar würden insofern ungleiche Sachverhalte gleich behandelt, als die herkömmlichen monofunktionalen Rundfunkempfangsgeräte mit den multifunktionalen internetfähigen PC gebührenrechtlich gleich behandelt werden. Entscheidend für die Gebührenerhebung sei jedoch nicht die technische Unterschiedlichkeit der Empfangsgeräte, sondern die gleiche Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen durch diese verschiedenartigen Geräte. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlange für das Abgabenrecht, dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Das dies weiterhin zutrifft, müsse der Gesetzgeber beobachten.

Reaktionen von ARD und ZDF

"Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtmäßig ist. Der direkte Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung sorgsam im Auge zu behalten, unterstreicht aber nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform ab 2013", sagte der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, zud er Entscheidung.

Markus Schächter, Intendant des ZDF, sagte: "Das Urteil ist eine wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung, auch wenn die internetfähigen Geräte für die allermeisten Menschen nicht gesondert gebührenpflichtig sind, sondern schon von der Rundfunkgebühr für ein herkömmliches Fernseh- oder Radiogerät mit erfasst werden. Um Streitigkeiten dieser Art künftig aber ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird. Dann geht es nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird."

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Zahlen

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat im vergangenen Jahr mehr als 7,6 Milliarden Euro kassiert. Davon gingen rund 5,56 Milliarden an die neun ARD-Landesrundfunkanstalten, etwa 1,85 Milliarden an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und knapp 200 Millionen an das Deutschlandradio.

Wer mindestens einen Fernseher in seinem Haushalt hat, muss den Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat bezahlen - zusätzliche Radios sind inklusive. Wer nur Radio hört und keinen Fernseher besitzt, zahlt monatlich 5,76 Euro. Seit 2007 wird diese Radiogebühr auch für Geräte fällig, die per Kabel oder Funk Internetzugang haben. Unter diese "neuartigen Rundfunkgeräte" fallen PCs, Laptops und internetfähige Telefone (Smartphones). Diese Gebühr wird aber nur fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte wie Radio oder TV angemeldet sind.

Die GEZ führte nach eigenen Angaben 2009 knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten mit 39 Millionen Radios, 33 Millionen Fernsehern und 248 000 neuartigen Rundfunkgeräten. Eine Befreiung von den Gebühren ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel aus sozialen Gründen.

Derzeit beschäftigt die GEZ, die ihren Sitz in Köln hat, etwa 1 100 Mitarbeiter. Die nicht gerade beliebten Kontrolleure, die "Schwarzseher" aufspüren sollen ("Schon GEZahlt?"), gehören jedoch nicht dazu. Diese werden von den Landesrundfunkanstalten von Tür zu Tür geschickt und arbeiten zumeist als freie Mitarbeiter auf Honorarbasis.

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