Beschlossen

Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz nimmt letzte Hürde

Nazi-Propa­ganda, Juden­hass, Mord­dro­hungen: Wer so etwas im Internet verbreitet, muss damit rechnen, künftig leichter entdeckt zu werden. Zudem drohen für Hass­bot­schaften im Netz höhere Strafen.
Von dpa /

Gesetz gegen Hass und Hetze im Bundesrat beschlossen Gesetz gegen Hass und Hetze im Bundesrat beschlossen
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Wer online Hass­bot­schaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schär­ferer Verfol­gung rechnen. Der Bundesrat beschloss heute in Berlin das neue Gesetz zur Bekämp­fung von Rechts­ex­tre­mismus und Hass­kri­mi­na­lität im Internet. Der Bundestag hatte den Neure­ge­lungen bereits Mitte Juni zuge­stimmt.

So sollen soziale Netz­werke wie Face­book oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propa­ganda, Volks­ver­het­zung oder Mord- und Verge­wal­ti­gungs­dro­hungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundes­kri­mi­nalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu iden­ti­fi­zieren, müssen sie auch IP-Adressen weiter­geben. Bei beson­ders schweren Straf­taten wie Terro­rismus und Tötungs­de­likten sollen nach einem Rich­ter­be­schluss auch Pass­wörter verlangt werden dürfen. Sind die Pass­wörter bei den Anbie­tern verschlüs­selt gespei­chert, werden sie auch genauso über­mit­telt.

Viele Drohungen jetzt Mord­dro­hungen gleich­ge­stellt

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Drohungen mit Körper­ver­let­zung oder sexu­ellen Über­griffen oder Ankün­di­gungen, etwa das Auto anzu­ste­cken, werden künftig ähnlich behan­delt wie Mord­dro­hungen, und zwar als Straf­taten. Für solche Äuße­rungen im Internet drohen Frei­heits­strafen von bis zu zwei Jahren, bei öffent­li­chen Mord­dro­hungen von bis zu drei Jahren. Auch Belei­di­gungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Derzeit ist es nur strafbar, wenn man bereits began­gene Taten öffent­lich befür­wortet, künftig gilt das auch für ange­kün­digte Delikte. Neben Bundes- und Landes­po­li­ti­kern werden künftig zudem auch Kommu­nal­po­li­tiker ausdrück­lich unter den beson­deren Schutz des Straf­ge­setz­bu­ches gestellt. Für Angriffe auf medi­zi­ni­sches Personal in Notauf­nahmen, auf Ärzte und Pfleger, sollen künftig bis zu fünf Jahre Haft drohen, wie heute schon für Angriffe auf Poli­zisten, Feuer­wehr­leute und Soldaten.

Wenn es für eine Tat anti­se­mi­ti­sche Motive gibt, soll das künftig straf­ver­schär­fend wirken. Und schließ­lich können Lokal­po­li­tiker, Ehren­amtler und Jour­na­listen künftig leichter Auskunfts­sperren für ihre Daten im Melde­re­gister erwirken und so verhin­dern, dass Unbe­kannte ihre Adresse heraus­finden. Derzeit kann jeder den vollen Namen und die Anschrift anderer bei den Behörden erfragen. Wenn es ein "berech­tigtes Inter­esse" gibt, sind auch Auskünfte etwa zu Fami­li­en­stand und Staats­an­ge­hö­rig­keiten möglich.

In Hessen ist vor einigen Monaten das erste offi­zi­elle Melde­portal für Hass­kom­men­tare an den Start gegangen. Die Bürger können sich per Online-Formular, E-Mail oder Telefon-Hotline melden.

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